Das sind die aktuellen Regeln bei Reisen von und nach Spanien und Andalusien

Das müssen Sie bei der Reise nach Andalusien und Spanien beachten - wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Reisen nach Spanien aktuell und Andalusien
Der Flughafen Málaga ist bei Reisen nach Andalusien die wichtigste Anlaufstelle.

Geimpft, genesen oder getestet

Wir haben noch einmal aktuell die wichtigsten Informationen für die Reisen nach Spanien und Andalusien von Deutschland aus zusammengefasst. In diesem Artikel und den darin aufgeführten Links finden Sie alle Informationen zur Coronalage in Spanien und was Sie bei einem Urlaub in Spanien oder Andalusien beachten müssen.

Was brauche ich bei der Einreise nach Spanien und Andalusien?

Deutschland gilt für Spanien aktuell als Risikogebiet. Wer von hier aus nach Spanien, also auch nach Andalusien reist, muss einen Nachweis mit sich führen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist (PCR oder Antigentest). Außerdem muss das digitale Einreiseformular Spain Travel Health ausgefüllt und der zugestellte QR-Code bei der Einreise in Spanien vorgezeigt werden.

Was ändert sich bei Reisen ab dem 1. Februar?

Die EU-Kommission hat am Dienstag, den 25. Januar, die Vorgaben für den freien Personenverkehr in der EU während der Covid-Pandemie aktualisiert. Ab dem 1. Februar soll nicht mehr entscheidend sein, von wo aus man eine Reise startet, sondern, ob man einen gültigen Geimpft-, Getestet,- oder Genesenennachweis (Covid-Zertifikat) vorweisen kann. Für Inhaber des Zertifikats soll es “grundsätzlich” keine Reisebeschränkungen wie zusätzliche negative Testnachweise für Geimpfte mehr geben. Ob alle Länder die EU-Vorgaben umsetzen, ist unklar, da die Vorgaben nicht bindend sind.

Wichtig zu wissen: Die Gültigkeitsdauer des Impf-Zertifikats wird auf neun Monate verkürzt. Ab dem 1. Februar gilt man nur dann als vollständig geimpft, sofern die Impfung nicht älter als 270 Tage alt ist. Sollte dies der Fall sein, muss eine Booster-Impfung oder ein negativer Test vor der Reise nachgewiesen werden.

Wie ist die aktuelle Situation in Andalusien?

Der oberste Gerichtshof von Andalusien (TSJA) hat im Dezember 2021 das obligatorische Vorzeigen eines Covid-Passes für Gastronomiebetriebe und Nachtlokale genehmigt. Das bedeutet, dass der Zugang zu den genannten Einrichtungen nur geimpft, genesen oder getestet möglich ist. Die Maßnahme ist vorerst bis 15.Februar gültig, nachdem der TSJA einer Verlängerung zugestimmt hat. Auch für Begleitpersonen in Krankenhäusern und Seniorenzentren wird von Besuchern ein Covid-Pass verlangt.

Ist Maskentragen Pflicht?

Eine Maskenpflicht besteht in Spanien und Andalusien in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Verkehrsmitteln sowie seit dem 24. Dezember 2021 in allen Außenbereichen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Beim Individualsport und beim Spaziergang in der freien Natur muss die Maske nicht getragen werden – immer insofern der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind ebenso ausgenommen wie Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Anders als in Deutschland tragen viele Spanier auch im Freien und bei genügend Abstand eine Maske. Spaniens Gesundheitsministerin Carolina Darías hat erst diese Woche erklärt, dass die Maskenpflicht solange bestehe, “wie es notwendig ist”.

Wie ist der Stand der Inzidenzen und der Impfungen?

Die 7-Tage-Inzidenz in Andalusien beträgt aktuell (26. 1. 2022) 468 Fälle je 100.000 Einwohner und liegt damit unter dem spanischen Durchschnitt. In Andalusien sind derzeit über 93 Prozent der über 12-Jährigen geimpft. Gesundheitsminister Jesús Aguirre hat erklärt, dass man wegen der hohen Zahl an Geimpften nicht über eine Impfpflicht wie in anderen Ländern nachdenke.

Da die Impfquote in Spanien bei den über 12-Jährigen ebenfalls bei über 90 Prozent liegt, hat auch Spaniens Regierungssprecherin Isabel Rodríguez eine allgemein Impfpflicht im Land ausgeschlossen.

Gibt es zeitliche Beschränkungen in Restaurants und Bars?

Nein. Zwar befinden sich die meisten Provinzen in Andalusien auf Risikostufe 2, diese Einstufung ist aber nicht mit Einschränkungen der Öffnungszeiten oder mit Kapazitätseinschränkungen verbunden wie das noch im vergangenen Jahr der Fall war.  Bis mindestens 31. Januar wird beim Betreten eines Restaurants oder einer Bar aber der Covid-Pass verlangt.

Gibt es Einschränkungen bei privaten Treffen?

In der aktuellen Risikostufe sind keine Beschränkungen betreffend der Anzahl an Personen für Feiern in Innen- oder Außenräumen vorgesehen. Es heißt in der andalusischen Verordnung lediglich: “In allen geschlossenen Räumen müssen ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine angemessene Belüftung gewährleistet werden”.

Was brauche ich bei der Einreise von Spanien nach Deutschland?

Alle Reisenden über 12 Jahren müssen eine Einreiseanmeldung ausfüllen und hier einen gültigen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Test (maximal 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland) hochladen.

Regeln können sich schnell ändern. Tagesaktuelle Informationen für die deutschen Einreisebestimmungen ruft man am besten auf der Seite des Auswärtigen Amtes ab.

Wer bisher von Spanien und anderen Ländern mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen wollte, musste bisher auch als Geimpfter und Genesener einen PCR- oder Antigentest vorzeigen. Seit dem 22. Januar gelten ähnliche Regeln wie für die Einreise nach Deutschland: Zum einen muss der Nachweis, dass man geimpft, getestet oder genesen ist, erbracht werden. Zum anderen muss bei Personen, die mit dem Flugzeug einreisen das Einreiseformular Passenger Locator Form (PLF) vorab ausgefüllt werden.

Wichtig zu beachten: Im Normalfall richten sich die Fluggesellschaften nach den Bestimmungen der Zielländer. Es bietet sich aber dennoch an, vor Abflug bei der jeweiligen Fluglinie nachzufragen, welche Vorgaben existieren.

Quellen: Auswärtiges Amt, Junta de Andalucía, Spanisches Gesundheitsministerium, EU-Kommission.

2 BEMERKUNGEN

  1. Guten Morgen, ich verstehe die Maskenpflicht anders:
    “Las mascarillas serán obligatorias para las personas de seis años en adelante en la vía pública, en los espacios al aire libre y en cualquier espacio cerrado de uso público o que se encuentre abierto al público, aunque pueda garantizarse la distancia interpersonal de seguridad de 1,5 metros.” Also auch, obwohl die Distanz eingehalten werden kann.
    Freundliche Grüsse

    • Guten Morgen Herr Hoffmann! Herzlichen Dank für den Hinweis. Es gibt tatsächlich zwei Ausnahmen für die Maskenpflicht im Freien: Beim Individualsport und in der freien Natur, sofern hier der Sicherheitsabstand von 1,5o Metern gewährleistet ist. Herzliche Grüße!

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