Kann man den deutschen TÜV auch in Spanien machen?

Eine KFZ-Hauptuntersuchung darf ausschließlich in dem Land durchgeführt werden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist

Deutscher TÜV in Spanien
Vorsicht Falle: Betrüger bieten deutsche TÜV-Plaketten in Spanien an

Deutscher TÜV in Spanien

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde einer meiner Mandanten von der örtlichen Polizei in Marbella verhaftet, weil der TÜV-Aufkleber auf dem Nummernschild seines in Deutschland zugelassenen Wagens laut Angaben der Polizeibeamten falsch aussah. Der arme Mann wurde zuerst in das Präsidium der Lokalpolizei in Marbella gebracht und später an die Nationalpolizei übergeben wo er in einer Arrestzelle übernachten musste. Erst am folgenden Morgen durfte er gehen.

Die Lokalpolizei argumentierte, dass die Änderung eines KFZ-Kennzeichens sowohl in Spanien als auch in Deutschland den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Da mein Mandant der Eigentümer des betreffenden Fahrzeuges ist und somit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Kennzeichens trägt, wurde er wegen des dringenden Verdachts der Urkundenfälschung festgenommen.

Zunächst erschien mir das Vorgehen der Polizei absolut unverhältnismäßig, fast schon willkürlich, weil ich trotz legetimen Verdachts nicht verstehen konnte, dass der Fahrer eines deutschen Fahrzeugs wegen eines Problems mit der TÜV-Plakette eine Nacht in der Zelle verbringen muss. Denn in Spanien wird der Besitzer eines Autos, das ohne TÜV fährt, lediglich mit einer Geldstrafe von rund 200 Euro belegt und nicht mit 16 Stunden Arrestzelle bestraft.

Nachdem mein Mandant die Freiheit erlangte, begann ich mich intensiv in die Thematik einzuarbeiten. Dabei kam heraus, dass mein Mandant die beanstandete Plakette nicht in Deutschland erlangt hatte, sondern in Spanien. Er war offenbar auf einen Betrüger reingefallen, der ihm erzählte deutsche Prüfingenieure würden den deutschen TÜV auch in Spanien abnehmen.

Betrüger bieten gerne deutsche TÜV-Plaketten in Spanien an

Dieses Märchen hört man immer mal wieder. Es gibt sogar Leute, die diese Dienstleistungen in Zeitungen oder im Internet bewerben. Hier handelt es sich mit absoluter Sicherheit um Betrüger. Nach geltendem Gesetz darf eine KFZ-Hauptuntersuchung ausschließlich in dem Land durchgeführt werden, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist. Mit anderen Worten: einen deutschen TÜV für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen gibt es in Spanien nicht.

Immerhin wäre es möglich gewesen, dass der Betrüger, dem mein Mandant auf dem Leim gegangen ist, das Fahrzeug mit einer echten TÜV-Plakette samt Prüfbericht ausgestattet hätte. Vielleicht war ja tatsächlich ein schlauer Prüfingenieur aus Deutschland mit im Spiel und wollte sich durch die illegale Beschaffung echter Dokumente ein kleines Extra verdienen.

Leider, zumindest aus Sicht meines Mandanten, hatte man diesem keinen Inspektionsbericht ausgehändigt. Und die Hauptuntersuchung des TÜV war natürlich auch nicht in Deutschland registriert.

Eine gefälschte Plakette erfüllt zugleich den Tatbestand der Urkundenfälschung

Zulassungssteuer in Spanien
Autor: Rechtsanwalt Fernando Frühbeck

Angesichts dieser Situation ist es offensichtlich, dass in Spanien Betrüger, vielleicht sogar im Rahmen der organisierten Kriminalität, gutgläubigen Bürgern eine deutsche Hauptuntersuchung in Spanien anbieten, die es gar nicht gibt. Genauso wenig ist die TÜV-Plakette echt.

Das geringste Problem hierbei ist, dass die Betrogenen dafür zwischen 300 und 600 Euro in den Sand setzen. Viel schlimmer wiegt, dass die betroffenen Personen, ohne es zu wissen, nicht nur ohne legalen TÜV fahren, sondern zudem den Straftatbestand der Urkundenfälschung begehen. Das kann sie dann durchaus mehr als nur eine Nacht in der Zelle kosten. Und im Falle eines Unfalls zahlt keine Versicherung.

Durch den geschilderten Fall ist auch klar, dass die Polizei in Marbella und wahrscheinlich auch spanienweit sehr genau über die Existenz von gefälschten TÜV-Plaketten Bescheid weiß und auch gezielt nach solchen Fahrzeugen sucht. Offenbar handelt es sich hier keineswegs um einen Einzelfall.

Ein Gastbeitrag von Fernando Frühbeck – Leiter der Anwaltskanzlei Dr. Frühbeck Abogados in Marbella.

5 BEMERKUNGEN

    • Dieses Thema wird im Artikel ja nicht behandelt. Dort heißt es lediglich, dass man keinen Deutschen TÜV im Ausland machen kann und darf. Ich würde mich indes nicht darauf verlassen, dass die spanische Gesetzgebung das in Ihrem angesprochenen Fall genau so sieht wie der ADAC. Insbesondere dann nicht, wenn der TÜV schon seit Monaten beziehungsweise Jahren abgelaufen ist.

  1. Ich gebe ihnen völlig Recht und kenne mehrere Fälle wo die spanische Polizei Bußgelder ausgesprochen hat.
    In einem Fall mit der Aufforderung innerhalb von 10 Tagen das Land zu verlassen.

    In dem Artikel, welcher von einem Rechtsanwalt verfasst wurde, wird jedoch als “selbstverständlich” erwähnt das ein Bußgeld 200€ beträgt.

    Zitat: “Denn in Spanien wird der Besitzer eines Autos, das ohne TÜV fährt, lediglich mit einer Geldstrafe von rund 200 Euro belegt und nicht mit 16 Stunden Arrestzelle bestraft.”

    Die ausländischen Behörden haben laut EU-Richtlinie 45 aus 2014 allerdings keine Befugnis bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug eine abgelaufene Prüfplakette zu beanstanden oder Strafen zu verhängen.
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0045&from=LT

    Der TÜV von meinem deutschen Fahrzeug war letzten Monat abgelaufen und ich war direkt bei einer ITV-Prüfstelle und habe nun einen Prüfbericht (Volontario) ohne Mängel dabei.
    In der Hoffnung die Beamten damit zu besänftigen, sollte es eine Kontrolle geben…

  2. Hola, die rechtswidrige Beanstandung abgelaufener TÜV Plaketten in Spanien hat eine neue Stufe dieser Abzocke erreicht: das Auto wird einfach abgeschleppt mit Bestimmungsort unbekannt, ohne dass die Polizei hierfür ein Dokument ausstellt. Man wird auf ein Taxi zur entfernten Polizeidienststelle verwiesen. In unserem Fall vom Parkplatz in La Cala de Mijas weggeschleppt, Polizeidienststelle Fuengirola! Das perfekt durchdachte Erpressungsmodell beinhaltet also (widerrechtliches) Bußgeld – bei dessen Bezahlung die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens entfällt- Bezahlung der Standkosten, erneuter Autotransport und – angedroht – weiteres Benutzungsverbot des Fahrzeuges. Fehlt nur, dass der Wagen dann erneut vom Parkplatz weg polizeilich geraubt wird usw. Ein absolut sicheres Erpressungsmodell! Würde gerne wissen, welcher Boss von dieser mafiosen Straßenräuberei profitiert?

    • Erstens ist die Beanstandung abgelaufener TÜV-Plaketten in Spanien natürlich nicht rechtswidrig. Und zweitens wäre Ihnen das ganze auch nicht passiert, wenn Sie sich an die Vorschriften gehalten hätten und Ihren Wagen nicht mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt hätten. Schließlich kann man die Vorgehensweise der spanischen Ordnungshüter natürlich kritisieren, wenn Sie aber in diesem Zusammenhang von einem “perfekt durchdachten Erpressungsmodell” sprechen, erscheint das deutlich überzogen. Spanien ist ein demokratischer Rechtsstaat in dem es jedem Bürger zusteht, gegen vermeintlich unzulässige Maßnahmen zu klagen.

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