Einreise nach Deutschland: Keine Testpflicht mehr für Genesene und Geimpfte

Neue Einreiseverordnung: Geimpfte, Genesene und negativ Getestete müssen ab dem 13. Mai nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne

Einreise nach Deutschland

Reisen wird wieder etwas einfacher

Ab dem heutigen 13. Mai gelten bei der Einreise nach Deutschland neue Regeln. Das hat die Bundesregierung in einer neuen Einreiseverordnung festgelegt, die auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar ist. Die neue Verordnung sieht neben der Befreiung von der Testpflicht für Genesene und Geimpfte auch Erleichterungen für die Einreise aus Risikogebieten vor. „Die Coronavirus-Einreiseverordnung führt die verschiedenen Elemente beim Thema Einreise nun bundeseinheitlich und umfassend zusammen,“ heißt es vonseiten der Bundesregierung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte am gestrigen Mittwoch (12.5.) die neue Verordnung vorgestellt, die mittlerweile auch im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Die wichtigste Neuerung für Spanienreisende: Getestete, geimpfte und genese Personen aus einem Risikogebiet müssen bei Rückkehr nach Deutschland nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Spanien und Andalusien zählen nach Einstufung des Robert-Koch-Instituts (RKI) derzeit als Risikogebiet (Sieben-Tage-Inzidenz über 50). Auf der Internetseite des RKI kann man nachschauen, welche Gebiete und Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete eingestuft sind.

Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen bei der Einreise nach Deutschland die Tests weg. Alle anderen Reisenden müssen mittels Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sind, oder maximal 72 Stunden alten PCR-Tests belegen, dass sie negativ getestet sind, zum Beispiel über das Hochladen eines Nachweises bei der digitalen Einreiseanmeldung, die weiterhin für alle Einreisenden erforderlich ist.

Die Regeln für die Einreise nach Deutschland im Überblick

  • Genesene und geimpfte Personen werden grundsätzlich Getesteten gleichgestellt. Wer einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, dass er geimpft oder genesen ist, braucht kein negatives Testergebnis vorzuweisen und muss nicht in Quarantäne. “Der Genesenen- oder Impfnachweis wird als gleichwertig zum Testnachweis anerkannt”, heißt es in der Verordnung. Die letzte notwendige Impfdosis muss allerdings mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Nachweis muss dann vor Antritt der Reise den Fluggesellschaften vorgelegt werden.
  • Alle noch nicht vollständig geimpften Flugreisenden müssen einen negativen Corona-Test nachweisen können. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden ist – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden. Auch hier besteht keine Quarantänepflicht mehr.
  • Reisende, die weder ein negatives Testergebnis noch Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können, dürfen von den Fluggesellschaften nicht befördert werden.
  • Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann durch einen Test fünf Tage nach Einreise bei entsprechend negativem Ergebnis vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden.
  • Keine Testpflicht besteht für Rückreisende mit dem Auto oder der Bahn aus einem Nicht-Risikogebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50.

Reisende nach Spanien müssen nach wie vor einen PCR-Test mitbringen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Mehr Informationen zu der Einreise nach Spanien gibt es unter diesem Link.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung.

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