Mautgebühren auf spanischen Schnellstraßen
Die Europäische Kommission hat einer Überarbeitung des europäischen Konjunkturprogramms für Spanien (Plan Europeo de Recuperación Económica) zugestimmt. Danach wird die umstrittene Idee, ab 2024 Mautgebühren auf allen staatlichen Autobahnen und Schnellstraßen im Land einzuführen, aufgegeben. Dadurch wird ein zusätzliches Budget von 93,5 Milliarden Euro für Spanien freigeschaltet.
Ursprünglich sollten die Mautgebühren im Jahr 2024 in Kraft treten, nachdem die aktuelle Regierung unter Pedro Sánchez im Jahr 2021 eine entsprechende Vorlage nach Brüssel geschickt hatte. Der Plan sah vor, dass Nutzer der öffentlichen Autobahnen und Schnellstraßen eine Maut zahlen müssen, da die Kosten für die Instandhaltung der Straßen angeblich nicht gedeckt werden konnten.
Seitdem die Absicht im Jahr 2021 bekannt wurde, Gebühren für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen zu erheben, waren zahlreiche Spekulationen über verschiedene Zahlungsmodalitäten (Vignetten, Kilometerpreise usw.) entstanden und Proteste lauter geworden.
Die spanische Regierung hatte daraufhin einen alternativen Vorschlag zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes eingereicht, der den Schienenverkehr und den öffentlichen Nahverkehr in Spanien fördert und nun von der EU genehmigt wurde.
Das Urteil der Europäischen Kommission bedeutet jedoch nicht, dass nirgendwo in Spanien Maut erhoben wird, da es nach wie vor Konzessionen für den privaten Betrieb bestimmter Schnellstraßen und Autobahnen gibt, darunter auch auf der AP-7 entlang der Costa del Sol.
Es bedeutet lediglich, dass die staatlichen Autovías, wie zum Beispiel die A-7, die übrigens zum großen Teil von der Europäischen Union finanziert wurden, nach wie vor mautfrei bleiben.
Quellen: ABC, Diario SUR, El Periódico.