Ryanair-Kabinenpersonal kündigt Streiks für Juni und Juli an – auch in Málaga

Das Kabinenpersonal der irischen Fluggesellschaft in Spanien will an sechs Tagen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Betroffene Fluggäste können Entschädigung fordern

Ryanair Málaga

Ryanair Streik 2022 in Málaga

Das Kabinenpersonal von Ryanair in Spanien hat Streiks an sechs Tagen angekündigt. Die Streiks, zu denen die Gewerkschaften USO und Sitcpla aufgerufen haben, sollen am 24. Juni beginnen und werden wahrscheinlich die Urlaubspläne Tausender Menschen beeinträchtigen, darunter auch Reisende von und nach Málaga.

Die für die 24-stündigen Proteste ausgewählten Daten sind der 24., 25., 26. und 30. Juni sowie der 1. und 2. Juli. Betroffen sind die Flughäfen Madrid, Malaga, Barcelona, Alicante, Sevilla, Palma, Valencia, Girona, Santiago de Compostela und Ibiza.

Diese Tage fallen mit der sogenannten “Operación Salida” zusammen. Dann werden besonders viele Menschen in spanischen Flughäfen erwartet.

Die Beschäftigten wollen, dass Ryanair an den Verhandlungstisch zurückkehrt, um über ihre Arbeitsbedingungen zu verhandeln, so Lidia Arasanz, Generalsekretärin der Gewerkschaft USO bei Ryanair. Ryanair sei die einzige internationale Fluggesellschaft in Spanien ohne Tarifvertrag.

Laut Arasanz wird das Flugpersonal von Ryanair wie “drittklassige Arbeitnehmer” behandelt, da die Arbeitsrechte nicht respektiert würden.

So erhielten die Flugbegleiter von Ryanair unter anderem nicht die 22 Urlaubstage und 14 Feiertage pro Jahr, auf die sie in Spanien Anspruch haben. Auch Tage zur Pflege von Familienangehörigen oder eine legale Gehaltsabrechnung in spanischer Sprache gebe es nicht.

Das Unternehmen beschäftigt in Spanien 4.000 Mitarbeiter, von denen etwa 1.300 Flugbegleiter und der Rest Piloten und Bodenpersonal sind.

Entschädigung bei Flugausfall

Der spanische Verbraucherverband FACUA-Verbraucher in Aktion weist in einer Pressemeldung alle Fluggäste darauf hin, dass sie im Falle einer Annullierung ihres Fluges Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens 250 Euro sowie auf die Erstattung des Ticketpreises und der eventuell angefallenen Kosten haben.

Der Verband erinnert auch die Fluggesellschaft daran, dass ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom April 2018 besagt, dass ein Streik der Arbeitnehmer nicht unter den Begriff der “außergewöhnlichen Umstände” fällt, der von der Zahlung der Beträge befreit, so dass das Unternehmen die geforderte Entschädigung nicht verweigern kann.

Quellen: Ondacero, Diario SUR, El País.

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