Spanien ist erneut im Alarmzustand

Der Erlass tritt in Kraft sobald er im Amtsblatt BOE veröffentlicht ist – das ist heute um 18.24 Uhr geschehen

Spanien im Alarmzustand - Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez
Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez bei der Verkündung der Maßnahmen während des Alarmzustandes. Foto: Pool Moncloa/Borja Puig de la Bellacasa

Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens

Bei einem Notfall-Treffen des spanischen Ministerrats am Sonntag ist ein erneuter Alarmzustand beschlossen worden. Dieser tritt nach der Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt BOE (BOE-S-2020-282) in Kraft, was nach Angaben der spanischen Tagezeitung El País um exakt 18.24 Uhr geschehen ist.

Der Alarmzustand gilt zunächst für zwei Wochen, soll aber nach Wunsch der Regierung landesweit, also auch in Andalusien, bis zum 9. Mai 2021 verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss allerdings vom spanischen Kongress genehmigt werden. Diese Genehmigung will Regierungschef Pedro Sánchez in der kommenden Woche einholen.

“Die Situation, in der wir leben, ist extrem”, erklärte Sanchez nach dem Treffen des Ministerrats. Das Datum 9.Mai sei deshalb nicht “in Stein gemeißelt”.  Sobald es die Situation zulasse, werde der Alarmzustand beendet. Ziel Spaniens sei es, die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner von derzeit über 400 auf 25 zu senken.

Durch die Verhängung des Alarmzustandes ist der Weg rechtlich für verschiedene Maßnahmen frei geworden. Der Erlass sieht eine obligatorische Ausgangssperre für das ganze Land von 23 Uhr abends bis sechs Uhr morgens vor. Ausgenommen von der nächtlichen Ausgangssperre sind derzeit die kanarischen Inseln, die sehr gute Zahlen vorweisen. Hier hatte das Auswärtige Amt vergangene Woche auch die Reisewarnung aufgehoben.

Alle anderen autonomen Regionen sollen das Zeitfenster von 23 Uhr bis 06 Uhr um eine oder zwei Stunden vor- oder nachverlegen können, berichtet “El País”. Zudem gibt es Ausnahmen für diejenigen, die zur Arbeit müssen, ältere Menschen pflegen oder einen anderen, nachweisbar wichtigen Grund haben, unterwegs zu sein. Die andalusische Regierung hat bisher noch keine weiteren Informationen veröffentlicht.

In ganz Spanien wird zudem die Teilnehmerzahl bei gesellschaftlichen oder familiären Zusammenkünften auf sechs Personen beschränkt. Davon ausgenommen sind Personen, die unter einem Dach zusammenleben.

Spanien schränkt zwar die Mobilität so weit wie möglich ein, schließt aber keine Grenzen. Mit dem Alarmzustand haben aber die einzelnen Regionen nun die rechtliche Grundlage, die Ein- und Ausreise in ihre Region zu beschränken. Dies ermöglicht beispielsweise die Schließung der Gemeinden, wenn angrenzende Gebiete stark betroffen sind. In Andalusien gilt dies seit Freitag für den Großraum Granada.

Der zweite Alarmzustand in diesem Jahr in Spanien ist nicht zu vergleichen mit dem ersten  vom 14.März bis zum 21.Juni 2020. Während dieser Wochen durften die Einwohner ihre Wohnung auch tagsüber nur in Ausnahmefällen verlassen. Auch haben beim am heutigen Sonntag in Kraft getretenen Alarmzustand die autonomen Regionen wie Andalusien wesentlich mehr Kompetenzen, um die Vorgaben der Regierung zu modifizieren, beispielsweise bei der Anzahl der zulässigen Personen bei Familienzusammenkünften.

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