Die Schweiz erleichtert ab Samstag die Flug-Einreise aus Spanien

Für Genesene und Geimpfte ist ab 22. Januar bei der Einreise kein zusätzlicher Test mehr nötig. Ein Einreiseformular muss aber ebenso wie nach Deutschland ausgefüllt werden

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Schweiz ändert Einreisebestimmungen

Wer von Spanien und anderen Ländern mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen wollte, musste bisher auch als Geimpfter und Genesener einen PCR- oder Antigentest vorzeigen. Das hat sich nach einer Änderung der Maßnahmen durch den Schweizerischen Bundesrat nun geändert.

Ab dem 22. Januar gilt bei Einreise in die Schweiz aus Spanien:

  • Geimpfte und genesene Personen müssen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen.
  • Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise.
  • Das Einreiseformular Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder mit Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.

Für Reisende von Spanien nach Deutschland ist die Situation ähnlich: Alle Reisenden über 12 Jahren müssen eine Einreiseanmeldung auf der Webseite Einreiseanmeldung.de ausfüllen und hier einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Test (maximal 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland) hochladen. Wer geimpft oder genesen ist, benötigt keinen zusätzlichen Antigentest.

Tagesaktuelle Informationen für die deutschen Einreisebestimmungen ruft man am besten auf der Seite des Auswärtigen Amtes ab.

Einreise aus der Schweiz und Deutschland nach Spanien

Die Schweiz und Deutschland gelten für Spanien als Risikogebiet. Wer von hier aus nach Spanien reist, muss einen Nachweis mit sich führen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist (PCR oder Antigentest). Außerdem muss das digitale Einreiseformular Spain Travel Health ausgefüllt und der zugestellte QR-Code bei der Einreise in Spanien vorgezeigt werden.

Wichtig zu beachten: Im Normalfall richten sich die Fluggesellschaften nach den Bestimmungen der jeweiligen Länder. Es bietet sich aber dennoch an, vor Abflug bei der Fluglinie nachzufragen, welche Vorgaben existieren.

Quellen: Bundesamt für Gesundheit BAG, Spanisches Gesundheitsministerium.

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