Spanien hält trotz europäischer Empfehlung an der Maskenpflicht in Flugzeugen fest

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA hat Empfehlung für Ende der Maske in Flugzeugen abgegeben. Die endgültige Entscheidung liegt aber bei den Regierungen und Fluggesellschaften.

Maskenpflicht in Spanien im Flugzeug

Maskenpflicht in Spanien im Flugzeug

In Flugzeugen, die in Spanien starten oder landen, müssen Passagiere weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das hat die spanische Gesundheitsministerin Carolina Darías nach einem Treffen des Länderrats erklärt. Sie reagierte damit auf die Empfehlung der   Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA, die Maske ab dem 16. Mai auf Flügen innerhalb Europas abzuschaffen.

Die EASA hatte ihre Entscheidung mit den hohen Impfzahlen, die durch Infektionen entstandene Immunität, und die Aufhebung von Beschränkungen in den meisten europäischen Ländern begründet. Lediglich gefährdete Fluggäste sollen unabhängig von den Vorschriften weiterhin eine Maske tragen, und es wird von der EASA empfohlen, dass es sich dabei um eine FFP2 handelt.

Ob diese Empfehlung umgesetzt wird, obliegt aber den einzelnen Staaten und den Fluggesellschaften. Die Maskenpflicht in Spanien im Flugzeug bleibt demnach bestehen.

Carolina Darías erinnerte daran, dass das Tragen von eines Mund-Nasen-Schutzes in Bussen, Zügen und Flugzeugen weiterhin Pflicht ist. “In Spanien haben wir beschlossen, dass die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch ist,” sagte Darías kurz nachdem die EASA ihre Empfehlung veröffentlicht hatte. “Wenn diese Maßnahme geändert wird, muss dies schrittweise und mit Unterstützung von Experten geschehen”, so die Gesundheitsministerin.

Demnach gilt, für Flüge, die in Spanien starten oder landen, weiterhin der obligatorische Mund-Nasen-Schutz.

In einer Verordnung, die am 9. Mai im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlicht wurde, ist dazu festgelegt, dass “Luftfahrtunternehmen, die in spanischem Hoheitsgebiet auf einem für den zivilen Verkehr geöffneten Flughafen in Spanien tätig sind”:

  • über die geltenden Vorschriften für die Verwendung von Masken an Bord von Flugzeugen informieren müssen
  • Fluggästen, die sich weigern, die Maßnahmen zu befolgen, den Zugang zum Flugzeug zu verweigern oder diese von Bord zu verweisen, wenn sie im Flugzeug keine Maske tragen

Außerdem müssen laut BOE Reisebüros und Reiseveranstalter die Fluggäste vor dem Verkauf von Flugscheinen nach Spanien über alle Gesundheitskontrollmaßnahmen und über die Folgen von Nichteinhaltung informieren.

Einen Überblick über die aktuellen Coronaregeln in Andalusien und in Spanien gibt es unter diesem Link.

Quellen: El Mundo, Diario SUR, Málaga HOY, Spanisches Gesundheitsministerium.

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