Andalusien Urlaub 2022 – das sind die aktuellen Regeln

Wer von Deutschland nach Spanien fliegt, muss den Nachweis mit sich führen, dass er geimpft, getestet oder genesen ist. Das gleiche gilt für die Rückreise

Andalusien Urlaub 2022
Der Flughafen Málaga ist der wichtigste Flughafen für Andalusienreisende.

Aktuelle Regeln für Andalusienreisende

Die Ferienzeit naht und der Andalusien Urlaub 2022 wird geplant. Wir haben einen Überblick über die aktuell in Spanien und Andalusien geltenden Corona-Regeln zusammengestellt.

Hinreise nach Spanien

Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten aus spanischer Sicht nicht als Risikogebiete. Entsprechend benötigen Einreisende nach Spanien lediglich einen EU-zertifizierten Impf- oder Genesenen-Nachweis (Covid-Zertifikat) beziehungsweise einen gültigen negativen Corona-Test. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 12 Jahren, die nach wie vor keine Nachweise mit sich führen müssen.

Wer nach Andalusien oder Spanien reist und nicht über das Covid-Zertifikat verfügt, muss das Formular Spain Travel Health ausfüllen und die Daten der Impf-, Genesungs- oder Diagnosetestbescheinigung manuell eingeben. Am Flughafen Málaga, dem wichtigsten Ankunfts-Flughafen für Andalusienreisende, werden Stichproben durchgeführt.

Corona-Regeln in Spanien

Die Corona-Regeln sind in Spanien und Andalusien aufgehoben. Obwohl die Inzidenzen gerade wieder leicht ansteigen, herrscht im ganzen Land Normalität.

  • Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken sind ohne zeitliche oder Kapazitäts-Einschränkungen geöffnet.
  • Auch am Strand und bei kulturellen Veranstaltungen müssen keine Corona-Regeln mehr beachtet werden.
  • Impf- oder Testnachweise sind innerhalb Spaniens nicht nötig.
  • Eine Maskenpflicht besteht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Seniorenzentren und Apotheken.

Rückreise nach Deutschland

Wer von Spanien nach Deutschland reist, muss ebenfalls weiterhin nachweisen, dass er geimpft, getestet oder genesen ist. Nach Angaben der Tagesschau ist die geltende Verordnung zunächst bis einschließlich 31. Mai verlängert worden.

Das heißt, dass Reisende ab zwölf Jahren bei der Einreise in Deutschland weiter ein gültiges Impfzertifikat (nicht älter als neun Monate), einen Genesenennachweis (nicht älter als drei Monate) oder ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Ein Antigentest darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.

Die Schweiz hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben. Es ist bei der Einreise aus Spanien weder ein Einreiseformular noch ein Covid-Zertifikat vorzuweisen und die Einreise ist “ohne weitere pandemiebedingte Maßnahmen möglich”, wie es auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit heißt.

Quellen: Tagesschau, Auswärtiges Amt, spanisches Gesundheitsministerium.

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