Deutsche Bundestagswahl 2025: So können Deutsche in Spanien ihre Stimme abgeben

Am 23. Februar 2025 sind alle wahlberechtigten Deutschen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Wählen von Spanien aus

Wählen in Deutschland aus Spanien

Der Termin für die Bundestagswahl in Deutschland ist festgelegt: Am 23. Februar 2025 sind alle wahlberechtigten Deutschen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Deutsche im Ausland: So funktioniert die Wahlteilnahme

Ob Urlauber oder Auswanderer – alle Deutschen ab 18 Jahren können ihr Wahlrecht auch aus dem Ausland wahrnehmen. Wegen der kurzen Fristen für die Briefwahl sollten Interessenten jedoch rasch handeln.

Es wird empfohlen, die Anträge so schnell wie möglich einzureichen, um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden.

Wer im Ausland lebt und an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, sollte die Eintragung ins Wählerverzeichnis frühzeitig beantragen. Die offizielle Frist dafür endet am 2. Februar 2025, also 21 Tage vor der Wahl.

Der Antrag dient gleichzeitig als Wahlscheinantrag für die Briefwahl. Sobald genehmigt, werden die Briefwahlunterlagen direkt an die angegebene Adresse geschickt. Diese beinhalten den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel und alle notwendigen Umschläge.

Briefwahl: Einfache Lösung für Deutsche im Ausland

Wer sich nur vorübergehend außerhalb Deutschlands aufhält, kann die Briefwahl ganz unkompliziert beantragen. Für alle Bürger mit Wohnsitz in Deutschland erfolgt die Eintragung automatisch ins Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde.

Diese Bürger erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre gemeldete Adresse in Deutschland. Der darauf enthaltene Wahlscheinantrag kann ausgefüllt und zurückgesendet werden.

Sind Sie bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung ins Ausland gereist, sollten Sie unverzüglich Ihre letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland kontaktieren.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl beantragt werden. Benötigt werden dazu Angaben wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse. Selbst Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, dürfen ihre Stimme abgeben, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wichtig: Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingehen. Achten Sie darauf, dass die Umschläge korrekt verschlossen und ausreichend frankiert sind. Die Kosten für den Versand trägt der Wähler selbst.

Welche Voraussetzungen gelten für Auswanderer ohne Wohnsitz in Deutschland?

  1. Fall 1: Wer nach seinem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, nutzt das Formular “Fall 1: frühere Wohnung oder früherer Aufenthalt in Deutschland”.
  2. Fall 2: Personen, die nie oder nur vor ihrem 14. Lebensjahr in Deutschland gelebt haben und deren Aufenthalt mehr als 25 Jahre zurückliegt, können ebenfalls teilnehmen. Sie müssen dafür das Formular “Fall 2: Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen” ausfüllen und an Eides statt erklären, dass sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind.

Ausführliche Informationen sowie die zuständigen Formulare gibt es beim Auswärtigen Amt unter diesem Link.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein