Spanisches Verkehrsamt DGT: Ältere Fahrer dürfen weiter ans Steuer – Führerschein muss aber öfter erneuert werden

In Spanien gibt es keine Altersgrenze für das Autofahren – das bekräftigt das Verkehrsamt DGT in einer aktuellen Mitteilung.

AP-7 in Spanien

In Spanien gibt es keine Altersgrenze für das Autofahren – das bekräftigt das Verkehrsamt DGT in einer aktuellen Mitteilung.

Entscheidend sei nicht das Alter, sondern die Fahrtauglichkeit. Ab dem 65. Lebensjahr verkürzt sich jedoch der Zeitraum für die Führerscheinverlängerung deutlich.

Bis zum Alter von 65 Jahren ist der Führerschein zehn Jahre gültig. Danach muss er alle fünf Jahre verlängert werden.

Für Berufskraftfahrer – etwa Bus- oder Lkw-Fahrer mit den Klassen C, C1, D, D1 oder deren Kombinationen – beträgt die Gültigkeit lediglich drei Jahre.

Die DGT betont, dass bei den medizinischen Untersuchungen für die Verlängerung dieselben Kriterien für alle Altersgruppen gelten.

Wird jedoch eine Krankheit festgestellt, die sich voraussichtlich verschlechtern könnte, kann die Gültigkeit des Führerscheins individuell verkürzt werden.

Wer über 70 ist, profitiert zusätzlich: Diese Fahrer sind von der DGT-Gebühr für die Verlängerung befreit und zahlen nur noch die medizinische Untersuchung. Zudem können Personen ab 65 Jahren in ihrer jeweiligen Provinz zu den Öffnungszeiten der DGT-Büros ohne Terminvereinbarung erscheinen und ihre Anliegen persönlich erledigen.

Die Führerscheinverlängerung erfolgt in einem anerkannten Untersuchungszentrum für Autofahrer. Dort werden medizinischer Check, Fotoaufnahme und die gesamte Antragsabwicklung durchgeführt.

Im Anschluss erhält man einen vorläufigen Führerschein, mit dem innerhalb Spaniens gefahren werden darf, bis der neue per Post eintrifft, oder abgeholt wird – das dauert in der Regel rund sechs Wochen.

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