Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Beschäftigte von 40 auf 37,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduziert.
Der Gesetzesentwurf wurde in zweiter Lesung vom Ministerrat verabschiedet und geht nun ins Parlament.
Eine zentrale Neuerung im finalen Entwurf ist, dass alle Unternehmen – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht – die Arbeitszeit bis spätestens 31. Dezember 2025 anpassen müssen.
Dies muss im Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen erfolgen. Damit folgt das spanische Arbeitsministerium einer Empfehlung des Wirtschaftsrats (CES), der für einen flexibleren Übergang plädiert hatte.
Das Gesetz betrifft rund 12,5 Millionen Beschäftigte und sieht neben der Arbeitszeitverkürzung weitere Reformen vor:
- Digitale Zeiterfassung: Pflicht für alle Betriebe, mit Echtzeitzugriff für die Arbeitsaufsicht.
- Höhere Strafen: Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß.
- Geltung auch für Haushaltshilfen: Zeiterfassung angepasst an individuelle Umstände.
- Recht auf digitale Abschaltung: Beschäftigte dürfen außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht kontaktiert werden.
Die neue Regelung stößt bei den Wirtschaftsverbänden auf heftige Kritik. Die Arbeitgeberorganisationen CEOE und CEPYME warnen vor erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Verbände befürchten nach Angaben der spanischen Tageszeitung El País unter anderem, dass die Arbeitszeitverkürzung ohne entsprechende Effizienzsteigerungen zu einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit führen könnte.