Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung Spanien
Der spanische Kongress hat am Donnerstag, den 20. März, das neue Gesetz zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung verabschiedet.
Nach der Prüfung der vom Senat eingebrachten Änderungen zielt die Regelung darauf ab, bis zum Jahr 2030 den Pro-Kopf-Abfall im Einzelhandel und bei den Verbrauchern um 50 Prozent sowie die Verluste in Produktion und Lieferketten um 20 Prozent zu senken.
In Spanien fielen laut Landwirtschaftsministerium allein im Jahr 2023 fast 1,3 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an.
Pflichten für alle entlang der Lebensmittelkette
Kernpunkt des Gesetzes ist die Verpflichtung sämtlicher Akteure der Lebensmittelkette zur Einführung eines Plans zur Vermeidung von Ausschuss und Verschwendung.
Dieser muss darlegen, wie die sogenannte “Prioritätenhierarchie” umgesetzt wird: Zunächst sollen Lebensmittel möglichst ohne Weiterverarbeitung für den menschlichen Verzehr zubereitet werden. Ist das nicht möglich, können sie in Produkten wie Marmeladen oder Säften weiterverarbeitet werden.
Erst wenn auch das nicht praktikabel ist, sollen die überschüssigen Lebensmittel gespendet oder anderweitig zur menschlichen Nutzung weiterverteilt werden.
Als letzte Option bleibt die Verwendung als Tierfutter, zur Kompostierung oder zur Gewinnung von Biogas.
Insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel wird künftig verpflichtet, überschüssige Lebensmittel an soziale Einrichtungen oder Tafeln zu spenden – es sei denn, dies ist nachweislich nicht durchführbar.
Große Supermärkte mit mehr als 1.300 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen dazu Kooperationsverträge mit gemeinnützigen Organisationen abschließen, um genießbare Produkte weiterzugeben.
Recht auf Mitnahme von Restaurantresten
Für Verbraucher bringt das Gesetz das Recht mit sich, nicht verzehrte Speisen in geeigneten, kostenfreien Behältern aus dem Restaurant mitzunehmen – ausgenommen davon sind Selbstbedienungsbuffets oder ähnliche Formate.
Restaurants müssen klar über diese Möglichkeit informieren. Die Behälter müssen wiederverwendbar, recycelbar oder konform mit geltenden Vorschriften zur Reduzierung von Einwegplastik sein.
Staatliche Verantwortung und Innovation
Auch die öffentliche Hand wird in die Pflicht genommen: Sie soll durch Aufklärungskampagnen zu verantwortungsvollem Konsumverhalten beitragen und innovative Lösungen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung fördern.
Neue Geschäftsmodelle zur Wiederverwendung von Überschüssen sowie Forschung zur Verlängerung der Haltbarkeit von Produkten sollen gezielt unterstützt werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der besseren Nutzung von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, sofern sie noch genießbar sind. Unternehmen sollen dazu angeregt werden, Haltbarkeitsangaben möglichst präzise und realistisch festzulegen.
Zudem sollen Einzelhändler Verkaufsstellen für “unförmige” oder “optisch unattraktive” Lebensmittel anbieten, sofern sie den EU-Vorgaben entsprechen.
Auch der Konsum von regionalen, saisonalen und biologischen Produkten soll gefördert werden.
Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 1.000 Euro (leichte Verstöße) und 100.000 Euro (schwere Verstöße).
Mit der Verabschiedung tritt ein Gesetz in Kraft, das ursprünglich bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgestellt worden war, jedoch durch die vorgezogenen Parlamentswahlen 2023 ins Stocken geraten war.
Quellen: RTVE, El País, La Moncloa.