Steuererklärung IRPF in Spanien – am 30. Juni läuft die Frist ab

Bis zum 30. Juni muss man seinen Antrag für die Einkommensteuererklärung abgeben. Neuerungen gibt es bei Kryptowährungen, hohen Einkommen und der individuellen Altersvorsorge.

Steuererklärung Spanien für 2021

Steuererklärung Spanien für 2021

In Spanien läuft die Frist, um die Einkommensteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2021 zu erstellen. Bis spätestens zum 30. Juni 2022 muss der Antrag abgeben werden. Wir haben die wichtigsten Termine und Neuerungen zusammengefasst. Eine Anleitung in spanischer Sprache gibt es auch beim spanischen Finanzamt direkt.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 mehr als 22.000 Euro verdient haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Auch Personen, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind und mehr als 14.000 Euro verdient haben, sind in der Pflicht. Das spanische Arbeitsamt SEPE, das die Kurzarbeitergelder (ERTE) auszahlt, zählt dabei als Arbeitgeber.

Hier gibt es eine Änderung im Vergleich zum Vorjahr: Wenn die Summe der Einnahmen des zweiten und weiterer Arbeitgebers nicht 1.500 Euro im Jahr übersteigt, muss die Steuererklärung nicht eingereicht werden.

Wer also ERTE-Geld in Höhe von bis zu 1.500 Euro bekommen hat, kann insgesamt bis zu 22.000 Euro verdienen, ohne dies dem Finanzamt zu erklären. Falls das ERTE-Geld jedoch 1.500 Euro übersteigt, muss nur dann keine Steuererklärung abgeben werden, wenn die Gesamteinkünfte 14.000 Euro nicht übersteigen. Bei Unklarheiten empfehlen wir, einen Steuerberater zu fragen.

Fall man nicht dazu verpflichtet ist, gemäß der oben genannten Obergrenzen, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, ist es dennoch empfehlenswert zu prüfen, ob ein Rückzahlungsanspruch besteht. Wenn dies der Fall ist lohnt es sich möglicherweise, die Erklärung dennoch abzugeben und somit von der Steuerrückerstattung zu profitieren.

Müssen Selbstständige (Autónomos) eine Steuererklärung machen?

In der Praxis sind alle Autónomos verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Nur wer weniger als 1.000 Euro im Jahr an Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit erzielt, ist von dieser Pflicht befreit.

Muss ich Vermögen im Ausland angeben?

Bis 50.000 Euro müssen nicht angegeben werden. Mehr Informationen zum Thema Auslandsvermögen gibt es unter diesem Link.

Wie reiche ich die Erklärung ein?

Steuerzahler, die keine komplizierte Einkommenssteuererklärung abzugeben haben, können per Internet den mit den Daten aus den Vorjahren vorgefertigten Entwurf (Borrador) selbst bestätigen. Auf der Seite des spanischen Finanzamts Sede Agencia Tributaria ruft man den Borrador auf: Klick auf “Renta 2021″, dann “Servicio de tramitación borrador” und kann hier seine Daten eingeben.

Wichtig ist, die letzte Steuererklärung zur Hand zu haben, denn für 2021 muss der Betrag samt Komma eingegeben werden, der auf der Erklärung von 2020 im Kästchen 505 stand.

Wer eine komplizierte Steuererklärung abzugeben hat, wartet besser für die persönlichen Terminvergabe beim Finanzamt oder konsultiert einen Steuerberater.

Wann kann ich einen Termin beim Finanzamt ausmachen?

Ab dem 5. Mai lässt sich die Steuererklärung telefonisch einreichen. Einige Wochen später, ab dem 1. Juni, ist es dann möglich, die Einkommensteuererklärung persönlich in einer Außenstelle der Steuerbehörde oder einer Einrichtung, mit der die Steuerbehörde zusammenarbeitet, abzugeben.

Termine müssen vorab unter 901-22 33 44 oder 915-53 00 71 vereinbart werden. Bis zum 5. Mai 2022 kann die Erklärung lediglich online über die Webseite des spanischen Finanzamtes eingereicht werden.

Wann bekomme ich Rückzahlungen?

Für Rückzahlungen hat das Finanzamt bis Jahresende Zeit. Für Nachzahlungen kann der Antragsteller die Zahlungsweise auswählen – es sind zwei Raten möglich.

Was sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick?

  • Hohe Einkommen: Bei Einkommen über 300.000 Euro wird die Einkommensteuer um zwei Punkte von 45 auf 47 Prozent angehoben.
  • Individuelle Altersvorsorge (plan de pensión individual): Für das Jahr 2021 wurde die abzugsfähige Beitragsgrenze für die individuelle Altersvorsorge von 8.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
  • Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden: Steuerreduzierung bis zu 20 Prozent, höchstens jedoch 5.000 Euro, für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen oder Wohngebäuden bis 31. Dezember 2022, sofern sie eine Verringerung des Heiz- und Kühlungsbedarfs um mindestens 7 Prozent bewirken. 40 Prozent Reduzierung, höchstens jedoch 7.500 Euro, für Arbeiten bis 31. Dezember 2022, die den Verbrauch an nicht erneuerbarer Primärenergie um 30 Prozent senken oder die Energieeffizienzklasse des Hauptwohnsitzes auf die Kategorien „A“ oder „B“ verbessern.
  • Kryptowährungen. Wer mit Bitcoin oder anderem virtuellen Geld mehr als 1.000 Euro verdient hat – egal ob in Spanien oder einem anderen Land – muss diese Einkünfte angeben. Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung enthält einen speziellen Abschnitt, in dem die Kryptowährungen angegeben werden können.

Quellen: Agencia Tributaria, BBVA, El País, Diario SUR.

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