Am 1. September 2024 sind in der Europäischen Union sowie in weiteren Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums neue Regelungen für Handgepäck in Kraft getreten, die vor allem die Mitnahme von Flüssigkeiten betreffen.
An Flughäfen wie Barajas in Madrid und El Prat in Barcelona sind die bisher verwendeten G3-Scanner, die es ermöglichten, Flüssigkeiten im Handgepäck ohne Mengenbeschränkungen mitzuführen, nicht mehr erlaubt. Diese Scanner erfüllten nicht die geforderten Standards des internationalen Flughafenrats (ACI), weshalb Reisende wieder auf die 100-ml-Beschränkung zurückgreifen müssen.
Einheitliche Größe bei Handgepäck
Von den Neuerungen betroffen ist auch die Größe von Handgepäck. So sollen Koffer maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen dürfen. Dies war bislang Sache der jeweiligen Fluggesellschaften, diese müssen aber nun eine Vereinheitlichung verpflichtend umsetzen.
Eine weitere Neuerung ist die Zulässigkeit eines zusätzlichen kleinen Handgepäckstücks, welches sich unter dem Vordersitz verstauen lassen können muss. Man kann also nun neben dem kleinen Koffer auch etwa eine Handtasche oder einen Rucksack à maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter Größe in die Flugzeugkabine mitnehmen.
Quellen: Chip.de, El Mundo, El Español.