Andalusische Landesregierung warnt vor illegaler Anmeldung von Ferienwohnungen in Málaga

Ferienwohnung anmelden Andalusien
Der andalusische Tourismusminister Arturo Bernal. Foto: Junta de Andalucía.

Die andalusische Landesregierung hat in Málaga ein neues Warnsystem aktiviert, um Eigentümer davon abzuhalten, Ferienwohnungen in touristisch gesättigten Zonen zu registrieren.

Tourismusminister Arturo Bernal kündigte an, dass Verstöße künftig mit Geldstrafen zwischen 100.000 und 600.000 Euro geahndet werden – laut der neuen Tourismusgesetzgebung, die derzeit in Vorbereitung ist. Zudem kann eine verbotene Anmeldung dazu führen, dass das betreffende Objekt für ein Jahr nicht erneut registriert werden darf.

Das neue digitale System erkennt automatisch, ob sich eine gemeldete Ferienwohnung in einer der 43 von der Stadt Málaga als gesättigt erklärten Zonen befindet.

Bei einer Anmeldung erscheint ein Warnhinweis mit Verweis auf mögliche Konsequenzen und die sofortige Einleitung eines Löschverfahrens im Tourismusregister.

Seit 2024 wurden bereits 6.771 touristische Unterkünfte aus dem Register entfernt, davon 2.397 allein in der Provinz Málaga – die damit am stärksten betroffen ist.

Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Regulierung des Ferienwohnungsmarkts, die laut Bernal nicht auf “Dämonisierung”, sondern auf Ordnung und Ausgleich zwischen Tourismus und lokaler Bevölkerung abzielt.

Weitere Kontrollmaßnahmen sind in Vorbereitung: Ein neues Projekt namens “Scraping” wird es ermöglichen, mithilfe automatisierter Datenerfassung nicht registrierte Unterkünfte auf Plattformen wie Airbnb zu identifizieren. Diese Informationen fließen direkt in Sanktionsverfahren ein.

Auch der Einsatz automatisierter Systeme im Anmeldeportal wird ausgebaut: Eigentümer sollen bereits bei der Anmeldung erfahren, ob ihr Objekt in einer Zone mit Nutzungseinschränkungen liegt.

Diese digitalen Mechanismen sind Teil des Inspektionsplans 2025 und sollen zu einem nachhaltigeren Tourismus beitragen.

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