Málaga verbietet neue Ferienwohnungen in 43 Stadtvierteln

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Seit Montag gilt in Málaga eine neue städtische Verordnung, die die Unterhaltung neuer Ferienwohnungen in 43 Stadtvierteln untersagt.

Diese Maßnahme betrifft unter anderem das historische Zentrum, El Ejido, La Merced, La Malagueta und El Palo. In den verbleibenden Vierteln dürfen Ferienwohnungen nur unterhalten werden, wenn sie über einen unabhängigen Zugang und über separate Versorgungseinrichtungen verfügen.

Diese Regelung basiert auf einer Überarbeitung des Bebauungsplans PGOU, die der Stadtrat im November 2024 verabschiedet hat.

Der Beschluss, der auf einer detaillierten Untersuchung des Ferienwohnungsmarktes basiert, zielt darauf ab, die Wohnsituation in stark touristisch geprägten Gebieten zu entlasten. In den betroffenen Vierteln machen Ferienwohnungen über 8 Prozent des Wohnungsbestands aus.

Nach Angaben des Berichts sind 75 Prozent der touristischen Unterkünfte in Málaga Ferienwohnungen, die sich hauptsächlich in vier zentralen Stadtteilen konzentrieren. Von den rund 13.000 registrierten Ferienwohnungen in der Stadt werden 7.035 über Online-Plattformen vermarktet.

Das sind die 43 Stadtteile in Málaga in denen künftig keine neuen Ferienwohnungen unterhalten werden dürfen:

Centro Histórico, El Ejido, La Merced, Lagunillas, Capuchinos, El Molinillo, Ensanche Centro, La Goleta, San Felipe Neri, La Trinidad, Conde de Ureña, Cristo de la Epidemia, La Victoria, Ventaja Alta, Campos Elíseos, Cañada de los Ingleses, La Malagueta, Perchel Norte, Plaza de Toros Vieja, El Candado, El Chanquete, Playas del Palo, Camino del Colmenar, Peinado Grande, Santa Paula-Miramar, Baños del Carmen, La Viña, Las Acacias, Pedregalejo Playa, Torre de San Telmo, Pinares de San Antón, Martiricos, Málaga 2000, Torre del Río, Torres de la Serna, Pacífico, Santa Isabel, Tabacalera, Guadalmar, La Cizaña y Diseminado DM Puerto de la Torre.

Quellen: Cadena SER, Diario SUR.

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