NIE, Residencia und Empadronamiento in Spanien – das muss man wissen

NIE, Residencia und Empadronamiento sind drei Dokumente, die für einen legalen, längerfristigen Aufenthalt in Spanien wichtig und unerlässlich sind

Dokumente für den Aufenthalt in Spanien

Wichtige Dokumente für den Aufenthalt in Spanien

Wer sich als Deutscher für längere Zeit oder sogar dauerhaft in Spanien niederlassen möchte, sei es aus beruflichen Gründen, für den Ruhestand oder aus einem anderen Motiv, der sollte einige wichtige administrative Elemente beachten.

NIE, Residencia und Empadronamiento sind drei Papiere, die für einen legalen Aufenthalt in Spanien entscheidend sind.

Was ist die NIE und wozu braucht man sie?

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Identifikationsnummer, die Ausländern in Spanien zugewiesen wird. Eine NIE-Nummer wird benötigt, wenn man länger als drei Monate in Spanien bleiben möchte, etwa um zu studieren oder zu arbeiten.

Für rechtliche und administrative Vorgänge ist diese Nummer unerlässlich. Ohne sie ist es praktisch unmöglich, zahlreiche alltägliche Angelegenheiten zu regeln.

So wird die NIE etwa benötigt zur Eröffnung eines Bankkontos, zum Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen, bei der Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom etc.), für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die Anmeldung eines Fahrzeuges oder für steuerliche Angelegenheiten.

Wie beantragt man eine NIE?

Zur Beantragung einer NIE ist das Antragsformular EX-15 auszufüllen. Ferner benötigt man einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie), sowie einen Nachweis für den Grund des Antrags (z. B. Arbeitsvertrag, Immobilienkaufvertrag).

Die Gebühren sind bei der Bank einzuzahlen – dafür gibt es ein entsprechendes Gebührenformular, das ebenfalls ausgefüllt abgegeben werden muss.

Beantragt wird die NIE bei der Generaldirektion der Polizei, oder, wenn man sich nicht in Spanien befindet, bei der spanischen Botschaft oder einem spanischen Konsulat.

Online ist das Antragsformular unter diesem Link erhältlich.

Welche Bedeutung hat die Residencia?

Unter Residencia versteht man die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer in Spanien (Registro Central de Extranjeros), mit der man verwaltungstechnisch als in Spanien ansässig gilt.

Wer aus einem EU-Land, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island kommt und mehr als drei Monate in Spanien wohnhaft ist, ist dazu verpflichtet, die Residencia zu beantragen.

Mit der Residencia hat man das Recht auf unbefristeten Aufenthalt. Ferner ermöglicht sie den Zugang zu staatlichen Gesundheitsdiensten und verschiedenen sozialen Dienstleistungen sowie das Recht auf Bildung für die Kinder. Darüber hinaus werden auch die Jobsuche und die Arbeitsaufnahme erleichtert.

Wo beantragt man die Residencia und welche Dokumente werden dazu benötigt?

Beantragt wird die Residencia bei einer Polizeidienststelle (Comisaria de Policía) oder einer Ausländerbehörde in der jeweiligen Provinz, in der man wohnhaft ist. Bevor der Antrag bearbeitet wird, ist die anfallende Gebühr zu entrichten.

Die Zahlung erfolgt über das Formular Modelo de tasa 790 Código 012, das auf der Website der Policía Nacional ausgefüllt und heruntergeladen werden kann. Mit dem Formular geht man zu einer Bank, um die Gebühr einzuzahlen oder sie von seinem Konto einziehen zu lassen.

Für die Beantragung werden die folgenden Dokumente benötigt (Kopien anfertigen):

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular EX-18 , das entweder bei der zuständigen Behörde oder online unter diesem Link erhältlich ist.
  • Zahlungsbeleg
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis je nach Vorbedingung:
    • Bei nicht selbständiger Arbeit: Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung oder Meldebestätigung der Sozialversicherung.
    • Bei selbständiger Arbeit: Eintragung in das Handelsregister, Eintragung in das Verzeichnis wirtschaftlicher Aktivität Censo de Actividades Económicas oder Meldebestätigung der Sozialversicherung.
    • Ohne Ausübung einer beruflichen Tätigkeit: Nachweis über das Vorhandensein          ausreichender finanzieller Mittel für sich und eventuelle Familienmitglieder und          Nachweis über die Krankenversicherung, die den Aufenthalt deckt.

Wie weist man die ausreichenden finanziellen Mittel nach?

Einen gesetzlich festgesetzten Betrag für die Höhe der finanziellen Mittel gibt es nicht. Ausreichend sind finanzielle Mittel, wenn sie über dem Mindesteinkommen in Spanien liegen, das jährlich im Staatshaushalt festgelegt wird.

Nachweise über finanzielle Mittel können sein: Beleg über regelmäßige Einkünfte, Eigentumsnachweis, Kreditkarte mit Bestätigung der Bank über die Kreditsumme, Rentenbescheid etc.

Die Residencia ist fünf Jahre gültig. Nach einem legalen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren erwirbt man automatisch das Recht, dauerhaft in Spanien zu wohnen.

Was ist das Empadronamiento?

Das Empadronamiento ist der Eintrag in das Einwohnermelderegister einer spanischen Gemeinde. Es wird benötigt, um Zugang zu verschiedenen öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten und bestimmte Rechte geltend machen zu können.

Die Eintragung in das Melderegister erfolgt im Rathaus der Gemeinde, in der man ansässig ist.

Welche Dokumente sind für die Anmeldung beim Rathaus vorzulegen?

Für die Anmeldung wird ein ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie) sowie ein Nachweis des Wohnsitzes (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag, aktuelle Stromrechnung) benötigt.

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Eintragung ins Einwohnermelderegister und man erhält eine Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento).

Was hat es mit der 183-Tage-Regelung auf sich?

Wenn man sich länger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Spanien aufhält, gilt man steuerlich als Resident. Dies bedeutet, dass man dazu verpflichtet ist, sein weltweit erzieltes Einkommen in Spanien zu versteuern und es gelten besondere Regeln im Erbrecht, Steuerrecht, Krankenversicherungs- und Rentenrecht.

Die tatsächliche Aufenthaltsdauer kann anhand von Flugtickets und anderen Nachweisen überprüft werden. Zwischen Deutschland und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Über die genauen Regelungen kann ein versierter Steuerberater Auskunft geben.

Um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden, die aus der Missachtung der 183-Tage-Regelung entstehen können, sollte man die Flüge nach Deutschland dokumentieren, um bei Bedarf nachweisen zu können, dass man überwiegend in Deutschland lebt.

Sollte man seinen Lebensmittelpunkt besser in Deutschland behalten oder nach Spanien verlegen?

Es ist eine individuelle Entscheidung, ob man seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt oder in Deutschland beibehält. Diese Entscheidung geht mit verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einher.

Was sind die Vor- und Nachteile des Lebensmittelpunktes in Deutschland?

Ein Lebensmittelpunkt in Deutschland bietet Vorteile wie unbeschränkte Steuerpflicht mit Kinder- und Altersfreibeträgen, deutsches Erbrecht und Anspruch auf deutsches Kindergeld. Auch das Fahrzeug bleibt in Deutschland zugelassen.

Darüber hinaus kann man sich von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse spanische Privatarztrechnungen anteilig erstatten lassen.

Nachteile sind begrenzte medizinische Leistungen mit der deutschen Gesundheitskarte, mit der man im staatlichen spanischen Gesundheitsdienst nur Anspruch auf sofort notwendige Behandlungen hat. Zudem drohen teure Steuerforderungen, sollte der wahre Lebensmittelpunkt in Spanien ermittelt werden.

Und wie sieht es mit den Vor- und Nachteilen des Lebensmittelpunktes in Spanien aus?

Der Lebensmittelpunkt in Spanien ermöglicht im Krankheitsfall das Recht auf kostenlose Heilbehandlung durch den staatlichen Gesundheitsdienst mit der Tarjeta Sanitaria. Zudem hat man nach zehn Jahren Anspruch auf die spanische Mindestrente.

Nachteile sind der Verlust des Rechts, Privatarztrechnungen bei der deutschen Krankenkasse einzureichen sowie die Unterwerfung unter spanisches Steuerrecht (dies gilt auch für deutsche Betriebsrenten und andere Alterseinkünfte).

Allerdings ist dies auch umgekehrt der Fall – hat man in beiden Ländern Besitz und/oder Einnahmen, hat man auch immer mit beiden Ländern zu tun. Lediglich die Steuersätze können sich gewaltig unterscheiden.

Ist der Lebensmittelpunkt in Spanien, greift auch das spanische Erbrecht. Das heißt die spanische Erbschaftssteuer fällt auf das gesamte Vermögen in Deutschland und Spanien an – dies ist zwar auch umgekehrt der Fall, doch verliert man in Spanien die deutschen Steuerfreibeträge für nahe Verwandte.

Das Fahrzeug muss in Spanien zugelassen werden und der deutsche Führerschein ist nach zwei Jahren gegen einen spanischen Führerschein einzutauschen.

Fazit: Ob der Lebensmittelpunkt in Deutschland oder Spanien gewählt wird, muss je nach Lebens- und Vermögenssituation ganz individuell abgewogen werden.

Wer Unterstützung bei den administrativen Prozessen benötigt, kann sich an verschiedene Anlaufstellen wenden, etwa an lokale Beratungsstellen für Ausländer, deutschsprachige Anwälte und Notare oder das deutsche Konsulat in Spanien.

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