Meldegesetz in Spanien für Reisende
Mit Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 933/2021 am Montag, den 2. Dezember, sind Hotels und andere touristische Unternehmen in Spanien verpflichtet, Kundendaten über die Anwendung Ses.Hospedajes an die spanischen Behörden zu übermitteln.
Die Umsetzung des im Jahr 2021 eingeführten Meldegesetzes war bisher freiwillig, ist aber seit dem 2. Dezember 2024 Pflicht.
Für Reisende ändert sich nach Angaben des spanischen Innenministeriums nur, dass sie zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten das Verwandtschaftsverhältnis bei minderjährigen Begleitpersonen angeben müssen.
Aber Hotels und andere touristische Unternehmen müssen Informationen über ihre Kunden an die spanischen Sicherheitsbehörden weiterleiten.
❓En qué afecta al cliente la nueva norma sobre registro de hospedajes?
➡ Solo deberá comunicar el parentesco de los menores que le acompañen, sin presentar más documentación
➡ El resto, igual
No es nuevo, sino una puesta al día: el registro de pernoctaciones se creó en 1959 pic.twitter.com/p3hnCReR7D
— Ministerio del Interior (@interiorgob) December 2, 2024
Das Ziel ist, “präzise und unverzichtbare” Informationen für Sicherheitskräfte bereitzustellen, da die bisherigen Vorschriften veraltet waren (das Übernachtungsregister besteht seit 1959, die Regelung für die Fahrzeugvermietung seit 1974) und neue Geschäftsmodelle wie Ferienwohnungen, Buchungsportale und digitale Vermittlungsplattformen nicht erfassten, so das spanische Innenministerium.
Was touristische Unternehmen erfassen und melden müssen
Für die Einhaltung des Königlichen Dekrets 933/2021 wird die Datenerfassung in folgende Kategorien unterteilt:
Daten der vermietenden Unternehmen
- Name oder Firmenbezeichnung des Eigentümers
- Steuer-ID (CIF oder NIF)
- Gemeinde, Provinz
- Festnetz- und/oder Mobiltelefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Unternehmenswebsite und URL des Anzeigensystems
Daten der Unterkunft
- Art des Betriebs (Hotel, Pension, Ferienwohnung etc.)
- Name des Betriebs
- Vollständige Adresse, Postleitzahl, Ort und Provinz
Daten der Gäste
- Vollständiger Name und Geschlecht
- Personaldokument (Art: DNI, Reisepass, TIE; und Nummer)
- Nationalität, Geburtsdatum
- Gewöhnlicher Wohnsitz (Adresse, Ort und Land)
- Festnetz- und Mobiltelefon, E-Mail-Adresse
- Anzahl der Reisenden und ggf. Verwandtschaftsverhältnis bei Minderjährigen
Daten der Transaktion
- Vertragsdaten (Referenznummer, Datum und Unterschriften)
- Vertragsausführung (Ein- und Auscheckzeitpunkt)
- Zahlungsdetails (Zahlungsmethode, Kartendetails inkl. Kartennummer, Name des Karteninhabers, Ablaufdatum und Zahlungsdatum)
Zusätzlich müssen für nicht-professionelle Unterkünfte wie Ferienwohnungen weitere Angaben gemacht werden, zum Beispiel Name, Geschlecht und Steuer-ID des Immobilieneigentümers sowie Informationen zur Anzahl der Zimmer und zur Internetverfügbarkeit.
Erfassung und Speicherung von Daten
Die Unternehmen müssen einen sogenannten “Meldebogen” erstellen und die Informationen digital auf der Plattform Ses.Hospedajes speichern. Diese Daten sind für drei Jahre nach Abschluss der Dienstleistung aufzubewahren.
Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Kritik aus der Branche
Das neue Gesetz stößt in der Tourismusbranche auf Widerstand: Beherbergungsbetriebe und Reisebüros kritisieren die hohe bürokratische Belastung, die potenzielle Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit sowie mögliche Eingriffe in die Privatsphäre der Reisenden.
Das spanische Innenministerium betont hingegen, dass die aktuelle Sicherheitslage strikte Maßnahmen erfordere. Bedrohungen wie terroristische Aktivitäten und organisiertes Verbrechen, häufig mit cyber-kriminellen Methoden, machen laut Minister Fernando Grande-Marlaska eine solche Regelung notwendig.
Chaos am ersten Tag des Inkrafttretens
Bereits am ersten Tag der Anwendung des kontroversen Dekrets herrschten Chaos und Unmut in Hotels, Reisebüros und Autovermietungen, wie die spanische Tageszeitung Diario SUR berichtet.
Die Plattform Ses.Hospedajes, auf der die erhobenen Daten gespeichert werden sollten, war noch nicht freigeschaltet.
Viele Gäste verweigern aus Datenschutzgründen die Angaben, was die Situation weiter verkompliziert. Arturo Bernal, der andalusische Tourismusminister, äußerte über die Plattform X Kritik: “Das neue Register verletzt die Privatsphäre der Reisenden und beeinträchtigt unsere Wettbewerbsfähigkeit.”
Quellen: 20 Minutos, El País, Diario SUR.