So beantragt man die ‘Residencia’ in Spanien

Wer aus einem EU-Land, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island kommt und mehr als 90 Tage in Spanien wohnhaft ist, ist dazu verpflichtet, die Residencia zu beantragen.

Reidencia in Spanien beantragen
Beantragt wird die Residencia bei einer Polizeidienststelle (Comisaria de Policía) oder einer Ausländerbehörde.

Die Residencia in Spanien beantragen

Unter der ‘Residencia’ versteht man die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer in Spanien (Registro Central de Extranjeros), mit der man verwaltungstechnisch als in Spanien ansässig gilt.

Wer aus einem EU-Land, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island kommt und mehr als 90 Tage in Spanien wohnhaft ist, ist dazu verpflichtet, die Residencia zu beantragen. Um diese beantragen zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ausüben einer selbständigen oder nicht selbständigen Arbeit in Spanien
  • Eingeschriebener Student in einem Bildungszentrum sein oder eine Berufsausbildung absolvieren, im Besitz einer staatlichen oder privaten Krankenversicherung sein, und eine Erklärung abgeben, dass man über genügend finanzielle Mittel verfügt
  • Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel und Mitglied einer staatlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Familienangehöriger aus einem EU-Land sein, der einen EU-Bürger begleitet, der eine der vorgenannten Bedingungen erfüllt

Beantragt wird die Residencia bei einer Polizeidienststelle der Nationalpolizei (Comisaria de Policía Nacional) oder einer Ausländerbehörde in der jeweiligen Provinz, in der man wohnhaft ist. Bevor der Antrag bearbeitet wird, ist eine Gebühr in Höhe von 12 Euro zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühr erfolgt über das Formular ‘Modelo de tasa 790 Código 012‘, das auf der Webseite der Policía Nacional ausgefüllt und heruntergeladen werden kann.

Mit dem ausgedruckten Formular geht man zu einer Bank, um den Betrag entweder einzuzahlen oder ihn von seinem Konto einziehen zu lassen. Der Vorgang kann alternativ an den meisten Geldautomaten der zuständigen Banken erledigt werden. Der entsprechende Zahlbeleg wird für die Behörde, zusammen mit den anderen Dokumenten, benötigt.

Dokumente für den Antrag eine Residencia in Spanien

  • vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular Modelo EX-18, das entweder bei der zuständigen Behörde oder online unter diesem Link erhältlich ist
  • Zahlbeleg der Gebühr
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis je nach Vorbedingung:
    Bei nicht selbständiger Arbeit: Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung oder Meldebestätigung bei der Seguridad Social (Sozialversicherung);
    Bei selbständiger Arbeit: Eintragung in das Handelsregister, Eintragung in das Verzeichnis wirtschaftlicher Aktivität ‘Censo de Actividades Económicas’ oder Meldebestätigung bei der Seguridad Social;
    Ohne Ausübung einer beruflichen Tätigkeit: Nachweis über das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel während des Aufenthaltes, für sich und eventuell begleitende Familienmitglieder und den Nachweis über die Krankenversicherung, die den Aufenthalt deckt.

Für die Höhe der finanziellen Mittel gibt es keinen gesetzlich festgesetzten Betrag. Die individuelle Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation. Ausreichend sind finanzielle Mittel, wenn sie über dem Mindesteinkommen in Spanien liegen, das jährlich im Staatshaushalt festgelegt wird.

Nachweise über finanzielle Mittel können sein: Beleg über regelmäßige Einkünfte, Eigentumsnachweis, Kreditkarte mit Bestätigung der Bank über die Kreditsumme, Rentenbescheid etc.

Terminvereinbarung für die Residencia in Spanien

Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung (Cita Previa) nötig. Diese erfolgt über diesen Internet-Link. Hier die Provinz auswählen und ‘Policia-Certificados UE’ wählen.

Der Termin kann bei der entsprechenden Behörde auch telefonisch vereinbart werden.

Die Residencia ist fünf Jahre gültig. Nach einem legalen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren erwirbt man automatisch das Recht, dauerhaft in Spanien zu wohnen.

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