Spanien Einkommensteuererklärung 2024
Am 2. April hat in Spanien die Kampagne zur Einkommensteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2024 begonnen.
Bis zum 30. Juni 2025 können mehr als 20 Millionen Steuerpflichtige ihre Erklärung online beim Finanzamt (Agencia Tributaria) einreichen.
Dabei werden die im Jahr 2024 erzielten Einkünfte berücksichtigt, um festzustellen, ob zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden oder ob eine Nachzahlung fällig ist.
Wichtige Fristen für die Einkommenssteuer im Überblick
- 2. April: Beginn der Online-Einreichung. Hierfür muss die Webseite der Steuerbehörde Agencia Tributaria aufgerufen werden.
- 29. April bis 27. Juni: Terminvereinbarung für telefonische Hilfe möglich.
- 6. Mai: Start der telefonischen Unterstützung zur Abgabe.
- 29. Mai bis 27. Juni: Terminvereinbarung für persönliche Hilfe vor Ort.
- 2. Juni: Beginn der persönlichen Unterstützung in den Finanzämtern.
- 25. Juni: Letzter Tag zur Lastschrift bei Zahlungspflicht.
30. Juni: Fristende zur Abgabe der Steuererklärung.
Wer muss die Einkommenssteuer machen?
- Jahreseinkommen über 22.000 Euro (Einkünfte aus einer Quelle) oder mehr als 15.876 Euro bei mehreren Einkünften, wenn das Einkommen einer dieser Quellen über 1.500 Euro liegt.
- Kapitalerträge über 1.600 Euro jährlich.
- Einkünfte aus Immobilien, Staatspapieren oder Subventionen über 1.000 Euro.
- Alle Empfänger des Mindesteinkommens Ingreso Mínimo Vital (IMV).
- Alle, die 2024 als Selbstständige (Autónomos) tätig waren.

Wie reicht man die Erklärung ein?
Steuerzahler, die keine komplizierte Einkommenssteuererklärung abzugeben haben, wie zum Beispiel Arbeitnehmer, können per Internet den mit den Daten aus den Vorjahren einen bereits vorgefertigten Entwurf (Borrador) selbst bestätigen.
Auf der Seite des spanischen Finanzamts Sede Agencia Tributaria ruft man den Borrador auf: Klick auf “Renta 2024”, dann “Servicio de tramitación borrador” und kann die vom Finanzamt ermittelten Daten bestätigen.
Für konkrete Hilfe und Auskünfte zur Steuererklärung 2024, insbesondere für Selbständige und Unternehmer, in Spanien empfiehlt es sich, einen Anwalt oder einen Steuerberater zu kontaktieren.
Wer ist von der Einkommenssteuer ausgenommen?
- Arbeitnehmer mit einer einzigen Einkunftsquelle, zum Beispiel von seinem Arbeitgeber, wenn das erzielte Einkommen unter 22.000 Euro liegt.
- Personen mit Einkommen unter den genannten Schwellenwerten.
- Bezieher von Arbeitslosengeld (Entlastung 2024).
- Empfänger bestimmter steuerfreier Leistungen wie Studienbeihilfen oder Unterhaltszahlungen per Gerichtsbeschluss.
Welche Neuerungen gibt es?
- Neue Zahlungsmethoden: Bizum und Bankkarte zusätzlich zu bisherigen Optionen.
- Erweiterte Steuervergünstigungen bei Spenden an Stiftungen/NGOs: 80 Prozent auf die ersten 250 Euro, bis zu 45 Prozent bei wiederholten Spenden.
- Erhalt bisheriger Steuervergünstigungen bei energetischer Gebäudesanierung und E-Mobilität: 15 Prozent bei Fahrzeugkauf (bis 20.000 Euro) und Ladestationen (bis 4.000 Euro jährlich).
Quellen: El País, BBVA, el Mundo