Gericht zwingt Vueling zur Rückzahlung von Gepäckgebühr

Vueling Urteil Gepäck

Die Billigfluggesellschaft Vueling muss einer Familie aus dem nordspanischen Huesca 315,36 Euro erstatten, die sie für das Mitführen von Handgepäck in der Flugzeugkabine bezahlt hatte.

Diese Rückerstattung wurde vom Gericht Erster Instanz und Instruktion Nr. 3 in Huesca angeordnet. Die Entscheidung stützt sich auf die Feststellung, dass die mitgeführten Gepäckstücke die erlaubten Maße für Kabinengepäck nicht überschritten und somit ohne Aufpreis hätten mitgeführt werden dürfen.

Die Familie hatte für sechs Flugtickets – drei Erwachsene und drei Kinder – insgesamt rund 1.000 Euro gezahlt. Ein Teilbetrag davon entfiel auf die sogenannte Fly-Tarifoption, die das Mitführen von Handgepäck in der Kabine erlaubt.

Trotz der passenden Maße der Gepäckstücke verlangte Vueling für diesen Service einen Aufpreis, ein Vorgehen, das bei mehreren Billigfluglinien wie Ryanair, Easyjet, Norwegian oder Volotea üblich ist.

Nach ihrer Rückkehr wandte sich die Familie an die spanische Verbraucherorganisation Facua, bei der sie bereits Mitglieder waren. Facua unterstützte sie bei der Forderung nach Rückerstattung.

In ihrer Argumentation verwies die Organisation auf die spanische Luftverkehrsgesetzgebung, laut der das Mitführen von Gepäckstücken im Ticketpreis enthalten sein muss – sofern Gewicht und Maße den Vorschriften entsprechen.

Vueling wies die Forderung zunächst mit einem “üblichen Argumentationsmuster” zurück, wie Facua kritisiert. Daraufhin leitete Facua ein gerichtliches Schnellverfahren ein.

Das Gericht gab der Klage statt und verpflichtete Vueling nicht nur zur Rückzahlung der 315,36 Euro, sondern auch zur Übernahme der Verfahrenskosten und zur Zahlung von Zinsen seit der außergerichtlichen Forderung.

Diese Entscheidung reiht sich in eine Serie ähnlicher Urteile ein, die Facua in den vergangenen Monaten gegen Billigfluglinien erwirken konnte.

Bereits im Dezember 2024 verurteilte ein Gericht in Cádiz Ryanair, im Februar 2025 wurde Vueling in San Sebastián zur Rückzahlung verpflichtet, und im April 2025 folgte ein Urteil aus Valladolid zugunsten eines weiteren betroffenen Paares.

Facua betont, dass Verbraucher solche Klagen auch ohne Rechtsanwalt und Gerichtskosten einreichen können. Die Urteile sind rechtskräftig und nicht anfechtbar – ein deutliches Signal gegen die gängige Praxis der Billigfluggesellschaften, für reguläres Kabinengepäck Zusatzgebühren zu verlangen.

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