Das sind die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer in Spanien 2025

Das Straßenverkehrsamt DGT führt neue Vorschriften ein, darunter das Fahren in entgegengesetzter Richtung unter bestimmten Bedingungen

Regeln für Radfahrer in Spanien

Regeln für Radfahrer in Spanien

Das spanische Verkehrsamt Dirección General de Tráfico (DGT) hat für das Jahr 2025 mehrere Änderungen im Allgemeinen Verkehrsrecht angekündigt.

Eine der auffälligsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Radfahrer, auf Straßen mit nur einer Fahrspur und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h entgegen der Fahrtrichtung fahren zu dürfen.

Zusätzlich dürfen Radfahrer bei Staus in den Innenstädten sowohl rechts als auch links an Fahrzeugen vorbeifahren. In Städten sollen sie vorzugsweise spezielle Radwege nutzen. Fehlen diese, ist das Fahren in der Mitte der Fahrbahn erlaubt.

Radfahrer sind künftig verpflichtet, unter allen Umständen auf Landstraßen einen Helm zu tragen, da die bisherigen Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. In Städten ist das Tragen eines Helms für Radfahrer unter 16 Jahren Pflicht.

Außerdem neu: Radfahrer müssen bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht reflektierende Accessoires tragen, die aus mindestens 150 Metern Entfernung sichtbar sind.

Bestehende Vorschriften bestätigt

Die neuen Regelungen ergänzen die bestehenden Vorschriften, wie das Verbot von Mobiltelefonen und Kopfhörern während der Fahrt sowie die Null-Toleranz-Politik beim Alkoholkonsum.

Um einen Zebrastreifen zu überqueren, müssen Radfahrer absteigen – es sei denn, es handelt sich um einen speziellen Radüberweg.

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen bleibt verboten, es sei denn, diese sind ausdrücklich als gemeinsame Wege für Radfahrer und Fußgänger ausgewiesen.

Pflichten und Rechte der Radfahrer

Verkehrsprojekte an der Costa del Sol
Viele Gemeinden an der Costa del Sol bauen ihre Fahrradwege aus.

Radfahrer sind verpflichtet, Verkehrszeichen zu beachten und ihre Manöver wie Richtungswechsel oder starke Bremsungen durch Handzeichen anzuzeigen.

Darüber hinaus haben Radfahrer Vorfahrt, wenn sie auf einem Radweg, einem ausgewiesenen Radüberweg oder einem entsprechend gekennzeichneten Seitenstreifen unterwegs sind.

In allen anderen Fällen müssen sie die Vorfahrtsregeln einhalten, die durch Verkehrsschilder und Vorschriften festgelegt sind.

Quellen: Diario SUR, DGT, Diario AS.

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