Straßenverkehrsamt DGT warnt: Wer nicht blinkt, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen

Einer Studie zufolge blinken die meisten Verkehrsteilnehmer in Spanien nicht, bevor sie überholen oder die Spur wechseln. Viele wissen nicht, wann sie in Kreisverkehren blinken müssen.

Verkehrsregeln in Spanien
Viele Autofahrer sind sich nicht sicher, wann sie im Kreisverkehr blinken sollen.

Verkehrsregeln in Spanien beim Blinken

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie über das Verhalten auf spanischen Autobahnen geben 74 Prozent der Autofahrer kein Zeichen, bevor sie ein anderes Fahrzeug überholen, und nur sehr wenige tun dies beim Fahrspurwechsel.

Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat einen Leitfaden herausgegeben, aus dem hervorgeht, wann der Blinker gesetzt werden muss und wie viel die Nichteinhaltung der Vorschriften kosten kann.

Beispiel Überholen: Nachdem man sich im Rückspiegel vergewissert hat, dass man sicher ausscheren kann, muss man blinken, bevor man losfährt, und den Blinker so lange setzen, bis das Manöver abgeschlossen ist und man wieder auf die eigene Spur wechselt. Wer beim Überholvorgang nicht blinkt, riskiert eine Geldstrafe.

Viele Autofahrer sind sich auch nicht sicher, wann sie im Kreisverkehr blinken sollen. Laut der DGT ist es nicht notwendig, zu blinken, wenn man sich einem Kreisverkehr nähert oder in ihn fährt. Beim Wechsel der Fahrspur oder beim Verlassen des Kreisverkehrs muss jedoch unbedingt geblinkt werden, um andere Autofahrer auf die eigene Absicht hinzuweisen.

https://twitter.com/DGTes/status/1585976339542286336

Beim Einparken eines Fahrzeuges muss auf der Seite, auf der geparkt werden soll, der Blinker gesetzt werden, um andere Fahrer zu warnen.

Verkehrsregeln in Spanien beim Parken in zweiter Reihe

Viele Autofahrer glauben, dass sie in zweiter Reihe parken können, wenn sie die Warnblinkanlage einschalten, aber das ist auch in Spanien verboten.

Doppelparken ist nicht erlaubt, es sei denn, das Fahrzeug steht weniger als zwei Minuten und der Fahrer steigt nicht aus. Auch in diesem Fall darf das Fahrzeug den Verkehrsfluss nicht behindern oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Wer beim Parken in zweiter Reihe die zwei Minuten überschreitet oder aussteigt, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, unabhängig davon, ob die Warnblinkanlage eingeschaltet ist oder nicht.

Generell, so die DGT, sollen Blinker andere Autofahrer vor einem Manöver warnen, das man vorhat. Wer seine Absicht nicht anzeigt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen.

Mehr Informationen zu den aktuellen Verkehrsregeln in Spanien gibt es unter diesem Link.

Quellen: DGT, Diario SUR.

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