Autónomo in Spanien – Beiträge für Selbständige ab 2023
Das spanische Parlament hat nach monatelangen Verhandlungen mit den Sozialpartnern und den wichtigsten Vertretern der Selbstständigen das neue, auf dem Realeinkommen basierende Beitragssystem für Selbstständige bestätigt.
Demnach wird es für es für einen Autónomo in Spanien (also einen Selbstständigen) je nach Umsatzprognose insgesamt 15 Beitragsstufen geben.
Die mehr als 1,3 Millionen Autónomos, die ein Nettoeinkommen von weniger als 670 Euro haben, zahlen demnach einen Mindestbeitrag von 230 Euro im Jahr 2023, der im Jahr 2024 auf 225 Euro gesenkt wird und im Jahr 2025 200 Euro erreicht, also 94 Euro weniger als derzeit.
Der Höchstbeitrag steigt im Januar 2023 auf 500 Euro, im Jahr 2024 auf 530 Euro und im Jahr 2025 auf 590 Euro für die 250.000 Unternehmer mit einem Einkommen von mehr als 6.000 Euro pro Monat.
Schätzungen zufolge wird die Hälfte der Selbstständigen mit dem neuen System weniger als bisher zahlen, ein Viertel wird seinen Beitrag beibehalten, während der Beitrag der restlichen 25 Prozent um fast 300 Euro pro Monat steigen wird.
Laut dem spanischen Sozialminister José Luis Escrivá wird diese Reform den Autónomos ermöglichen, Beiträge auf der Grundlage ihres tatsächlichen Einkommens zu zahlen.
Renten für Autónomos werden erhöht
Außerdem wird es den Sozialschutz für diese Gruppe verbessern und ihre Renten erhöhen, wie der Minister betonte. Er erinnerte daran, dass die Renten der Selbstständigen 43 Prozent niedriger sind als die der Festangestellten und Beitragszahler im spanischen Sozialsystem.
Die Selbstständigen haben bei ihrer Autónomo Quote in Spanien die Möglichkeit, ihre Einstufung alle zwei Monate zu ändern (insgesamt sechs Änderungen pro Jahr), um ihren Beitrag an die Einkommensprognosen für jede Jahreszeit und ihre berufliche Tätigkeit anzupassen.
Pauschalsatz für neue Autónomos
Der Pauschalsatz “Tarifa Plana” für neue Selbstständige ist auch im neuen Modell enthalten und beträgt 80 Euro pro Monat für die ersten zwölf Monate.
Nach diesem Zeitraum wird diese reduzierte Quote nur noch für Selbstständige verlängert, die es nicht geschafft haben, ihr Einkommen zu steigern, und die immer noch unter dem Branchenmindestlohn (SMI) liegen.
Für alle anderen wird die ihrer Beitragsklasse entsprechende Quote entsprechend ihrem Nettoeinkommen angewandt. Unter diesem Link gibt es einen Überblick über die neuen Quoten.
Quellen: La Moncloa, Diario SUR, El Economista