Handgepäckgebühren bei Ryanair
Die spanische Verbraucherschutzorganisation FACUA hat erfolgreich durchgesetzt, dass Ryanair einem Fluggast die zusätzlichen Gebühren für das Mitführen von Handgepäck erstattet.
Die Frau, die Mitglied von FACUA ist, wurde auf einem Flug von Sevilla nach Santiago de Compostela dazu gezwungen, 13,20 Euro zusätzlich zu zahlen, da sie die Option “Priority und zwei Handgepäckstücke” buchen musste.
„Ich fühlte mich dazu gezwungen, für Handgepäck zu bezahlen, denn schließlich passt das, was man braucht, nicht in einen kleinen Rucksack, egal wie wenig man mit auf die Reise nimmt“, sagte die in Sevilla lebende Passagierin.
FACUA argumentierte, dass dies gegen spanische Gesetze verstößt, die vorschreiben, dass Handgepäck im Ticketpreis enthalten sein muss.
FACUA Sevilla wandte sich im Juni 2024 an Ryanair und forderte die Rückerstattung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren. Die Organisation berief sich dabei auf Artikel 97 des Luftfahrtgesetzes von 1960, das festlegt, dass das Handgepäck der Passagiere ohne zusätzliche Kosten mitgeführt werden muss.
Ryanair reagierte Ende August und stimmte der Rückzahlung der 13,20 Euro zu, die bereits auf das Konto der Kundin überwiesen wurden.
Dieser Erfolg ist die erste außergerichtliche Einigung dieser Art, seit FACUA im Mai 2024 gegen Ryanair und andere Billigfluggesellschaften wie easyJet, Vueling und Volotea eine Strafe von insgesamt 150 Millionen Euro erwirkt hat.
Die jetzt erwirkte Rückerstattung könnte der Auftakt für viele weitere ähnliche Fälle sein, da FACUA weiterhin entschlossen ist, “gegen unfaire Geschäftspraktiken in der Luftfahrtindustrie vorzugehen”.