Neue Vorschrift verschärft seit heute Maskenpflicht in Spanien

Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt BOE: Die Maske ist ab 31. März verpflichtend, unabhängig davon, ob ein Sicherheitsabstand vorhanden ist oder nicht.

Maskenpflicht Spanien

Keine Maskenpflicht in Spanien beim Sport im Freien, Maskenpflicht am Strand wird überprüft

Die spanische Regierung hat im heutigen spanischen Amtsblatt BOE (Kapitel 6) eine neue Vorschrift veröffentlicht, die unter anderem besagt, dass bei allen Personen ab sechs Jahren “das Tragen von Masken auf öffentlichen Straßen, im Freien sowie im Verkehr vorgeschrieben ist.” Bisher besagte die Regel, dass die Maske im Freien nur dann obligatorisch ist, solange man nicht einen Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleisten kann.

Ab sofort besteht laut BOE auch am Strand eine Maskenpflicht. Allerdings hat Spaniens Gesundheitsministerin Carolina Darias heute nach einem Treffen des länderübergreifenden Rats in Spanien angekündigt, die Regeln zu überprüfen, die die Verwendung von Masken an Stränden und Pools vorschreibt. Mehrere autonome Regionen hatten ihren Unmut über diese Maßnahme geäußert, so dass vereinbart wurde, eine “technische Überprüfung” durchzuführen und aktualisierte Anwendungskriterien beim Treffen in der nächsten Woche zu entscheiden. Die Balearen haben zwischenzeitlich schon angekündigt, an ihren Stränden keine Maskenpflicht einzuführen.

Im Rahmen des Gesetzes 2/2021 vom 29. März sind laut BOE Personen ab sechs Jahren ab dem 31. März verpflichtet, in folgenden Fällen Gesichtsmasken zu tragen:

  • Auf öffentlichen Straßen, im Freien und in jedem geschlossenen Raum, der für den öffentlichen Gebrauch bestimmt ist oder für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
  • Im Luft-, See-, Bus- oder Bahnverkehr sowie in der öffentlichen und privaten Personenbeförderung in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, wenn die Insassen der Personenfahrzeuge nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bei Passagieren auf Schiffen und Booten müssen die Masken nicht getragen werden, wenn sich die Passagiere in ihren Kabinen aufhalten.
  • Diese Verpflichtung gilt nicht für Personen, die an irgendeiner Art von Krankheit oder Atembeschwerden leiden, die durch die Verwendung der Maske verschlimmert werden können, oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit nicht in der Lage sind, die Maske selbständig abzunehmen.
  • Sie ist auch nicht erforderlich bei einzelnen Sportarten im Freien, in Fällen höherer Gewalt, in Notfällen oder wenn die Verwendung der Maske mit der Art der Aktivitäten gemäß den Angaben der Gesundheitsbehörden unvereinbar ist.
  • Der Einzelverkauf von chirurgischen Masken, die nicht einzeln verpackt sind, darf nur in Apotheken erfolgen, die angemessene Hygienebedingungen gewährleisten.

Quellen: Spanisches Amtsblatt BOE, ABC de Sevilla.

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