Vermietung von Ferienwohnungen in Spanien – das sind die neuen Regelungen

Dia spanische Regierung stellt nach dem wachsendem Druck zur Regulierung des angespannten Wohnungsmarktes neue Maßnahmen vor

Regelung von Ferienwohnungen in Spanien
Wohnungsbauministerin Isabel Rodríguez während der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. Foto: Pool Moncloa / Jose Manuel Álvarez

Neue Regelung von Ferienwohnungen in Spanien

Die spanische Regierung hat grünes Licht für eine neue Regelung bezüglich der Vermietung von Ferienwohnungen gegeben. Damit soll auf die Bürgerproteste reagiert werden, die wegen der Wohnungsnot in verschiedenen spanischen Städten immer lauter werden.

Nachdem die Registrierung von Ferienwohnungen in Andalusien bereits seit einigen Jahren verpflichtend ist, soll diese Regelung jetzt zusätzlich auf ganz Spanien ausgeweitet werden.

Die spanische Ministerin für Wohnungsbau und städtische Agenda, Isabel Rodríguez, informierte den Ministerrat über die neue Verordnung zur Regulierung von Ferien- und Saisonwohnungen.

Diese Verordnung, eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, soll am 2. Januar 2025 in Kraft treten (mit einer noch festzulegenden Testphase) und verpflichtet Eigentümer, die ihre Wohnungen kurzfristig vermieten wollen, diese in ein zentrales Register einzutragen und für die Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking, aber auch Immobilienportale und Agenturen, eine Registrierungsnummer zu erhalten.

Laut dem zur öffentlichen Anhörung vorgelegten Dekret müssen Vermieter eine Registrierungsnummer beantragen, die erforderlichen Informationen für die Anmeldung oder Erneuerung bereitstellen und die Online-Plattformen über die zugeteilte Nummer informieren.

Die Vermietungs-Plattformen wiederum sind verpflichtet, die Registrierung der vermieteten Immobilien sichtbar anzuzeigen. Das Verfahren zur Beantragung der Registrierungsnummer soll über das elektronische Portal eines speziell für die neue Regelung zu schaffenden Registeramtes abgewickelt werden.

Die Registrierungsnummer soll gemäß dem Gesetzesentwurf lediglich 12 Monate gültig sein und muss anschließend erneuert werden, wobei eine Auflistung aller Vermietungen und eine eigenverantwortliche Erklärung im Falle von Saisonvermietungen vorgelegt werden muss.

Quellen: La Moncloa, Málaga HOY, Diario SUR.

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