Quarantänepflicht entfällt bei kurzen Familienbesuchen
Seit dem heutigen Montag (9.11.) gelten die neuen Bedingungen, unter denen Reisen zwischen Spanien und Deutschland möglich sind. Wer sich mindestens 10 Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland 10 Tage in Quarantäne. Frühestens nach 5 Tagen kann man sich mit einem Test von der Quarantäne “befreien.” Eine Ausnahme, die für deutsche Residenten in Andalusien interessant ist: Wer nahe Verwandte besuchen möchte, kann dies bei einem Aufenthalt unter drei Tagen ohne PCR-Test tun. Wer länger bleibt, muss einen negativen Test aus dem Ausland mitbringen. In beiden Fällen entfällt die Quarantänepflicht.
Die Regeln im Überblick
Das galt bis zum 8. November
Wer nach Deutschland einreist und sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet wie Spanien aufgehalten hat, muss einen negativen PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden – vorweisen. Ansonsten muss sich der Einreisende in Quarantäne begeben und binnen 72 Stunden einen Test in Deutschland machen. Sobald ein negatives Ergebnis vorliegt, darf er die Quarantäne verlassen.
Das gilt seit Montag, 9. November
Für Einreisende aus Risikogebieten gelten nach Angaben des Auswärtigen Amtes seit dem 9. November neue Quarantäne-Regeln für Deutschland:
- Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise.
- Die Betroffenen müssen sich an ihrem Zielort für 10 Tage häuslich absondern.
- Die Betroffenen können sich frühestens 5 Tage nach Einreise durch ein negatives Testergebnis von der Pflicht zur häuslichen Absonderung befreien, wenn Sie nicht unter eine Ausnahmebestimmung fallen.
- Alle Reisenden müssen sich ab sofort vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Das funktioniert ähnlich wie bei der Spain Travel Health App. Mehr Informationen zu der spanischen App gibt es in diesem Artikel.
Das sind die Ausnahmen
Allerdings gibt es auch Ausnahmen für die Quarantänepflicht, die es Residenten in Andalusien erleichtern, ihre Familie in Deutschland zu besuchen. Zu der Neuregelung hat die Bundesregierung eine Musterverordnung vorgelegt, die von den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird. Das sind die Maßnahmen im Überblick, die die Bundesregierung in der Musterordnung zusammengestellt hat:
Wichtig: Die Umsetzung der Musterordnung obliegt den einzelnen Bundesländern und kann variieren. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beispielsweise haben den Vorschlag der Bundesregierung so übernommen. Unter nachfolgendem Link des Auswärtigen Amtes kann man die Regelungen aller Bundesländer überprüfen.
Zwei Dinge sollte man bei einer geplanten Reise vor dem 23. November nach Deutschland beachten: Zum einen bleiben die Hotels in Deutschland bis zum 30. November für touristische Übernachtungen geschlossen, man muss also privat unterkommen. Zum anderen hat Andalusien ab dem 10. November die Anordnung erlassen, dass der eigene Wohnsitz bis zum 23. November nur in Ausnahmefällen verlassen werden darf. Man sollte also bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei nachweisen können, dass man auf dem Weg zum Flughafen ist.
Quellen: Auswärtiges Amt, Landesregierung Baden-Württemberg, Bundesgesundheitsministerium. Bundesregierung.