Fünftägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer erst ab 8. November

Ursprünglich für den 15. Oktober geplant, soll die Pflicht zur Selbstisolation nun drei Wochen später einsetzen

Neue Quarantänepflicht
Viele Flughäfen sind derzeit leer und das Reisen wird erschwert. Passagiere aus Risikogebieten müssen einen Coronatest machen.

Konkrete Umsetzung kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein

Die neue Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten wie Andalusien soll erst ab dem 8. November gelten. Das teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Ursprünglich sollten die Neuerungen schon zum 15. Oktober kommen.

Nach den Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert ist eine „gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder“ erarbeitet worden. Die konkrete Umsetzung liegt aber bei den Bundesländern. Deshalb Vorsicht: Ob Sie nach Schleswig-Holstein oder nach Baden-Württemberg reisen, kann mit ganz anderen Regeln verbunden sein. Deshalb bietet es sich an, vor der geplanten Reise immer bei seinem zuständigen Amt anzurufen. In den meisten Fällen gibt es auch eine Corona-Notfall-Nummer, die auf der Website der jeweiligen Stadt veröffentlicht ist.

„Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern“, sagte Seibert. „Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt.“

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss laut Seibert ab dem 8. November bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne gehen und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Coronavirus-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne. In jedem Fall ist das zuständige Gesundheitsamt über das Ergebnis zu informieren.

Derzeit können Reisende aus Risikogebieten die Quarantäne vermeiden, wenn sie bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer in Andalusien keinen (meist kostenpflichtigen) Test gemacht hat, kann diesen auch direkt in Deutschland machen und auf das Ergebnis warten. In beiden Fällen gilt aber die Quarantänepflicht, bis das zuständige Amt davon befreit. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Bericht.

Eine weitere Neuerung: Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen sich ab dem 8. November noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren, ähnlich wie dies bei der Einreise nach Spanien bereits geschieht. Hier müsen sich alle Einreisenden vorab auf dem Portal Spain Travel Health oder über die gleichnamige App registrieren. Bei der Ankunft am Flughafen in Spanien wird dann die App gescannt.

Sobald die deutsche Online-Registrierung in Kraft tritt, entfallen dann auch die sogenannten Aussteigekarten, wie sie derzeit noch von vielen Fluggesellschaften auf spanisch-deutschen Flugstrecken an Passagiere verteilt werden.

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