Spanien plant Erhöhung der IVA auf Ferienwohnungen auf 21 Prozent

Diese Maßnahme soll Anreize schaffen, Ferienwohnungen in dauerhafte Mietwohnungen umzuwandeln.

Touristenwohnungen in Andalusien

Steuer auf Ferienwohnungen in Spanien

Die spanische Regierung plant eine umfassende Steuerreform für das Jahr 2025, die unter anderem eine Anhebung der Umsatzsteuer (IVA) auf Ferienwohnungen auf 21 Prozent vorsieht.

Diese Maßnahme soll die Rentabilität dieser Unterkünfte verringern und Anreize schaffen, diese in dauerhafte Mietwohnungen umzuwandeln, um dem Mangel an Wohnraum in den besonders belasteten Regionen Spaniens entgegenzuwirken.

Derzeit wird bei touristischen Vermietungen wie folgt unterschieden: Anbieter, die typische Hoteldienstleistungen wie regelmäßige Reinigung, Bereitstellung von Bettwäsche oder eine Rezeption anbieten, unterliegen bisher einem reduzierten IVA-Satz von 10 Prozent.

Wenn solche Dienstleistungen nicht erbracht werden, sind die Vermieter in der Regel von der IVA befreit. Diese steuerliche Sonderregelung steht nun im Fokus der Reform.

Neben der Erhöhung der IVA auf touristische Unterkünfte beinhaltet das geplante Steuerpaket weitere Maßnahmen wie die Einführung einer neuen Steuer auf Luxusgüter, darunter Privatjets, Yachten und Luxusautos.

Darüber hinaus bleibt die bisherige Steuer auf Banken bestehen, um sicherzustellen, dass Banken mit Rekordgewinnen stärker zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben beitragen.

Quellen: Diario SUR, El Economista.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein