Bußgelder Fußgänger Spanien
Viele wissen es nicht: In Spanien können nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von E-Scootern empfindliche Geldbußen erhalten, wenn sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
So gilt der Fußgänger zwar als der verletzlichste Verkehrsteilnehmer, ist aber nicht von Verantwortung befreit. Wer bei Rot oder außerhalb des Zebrastreifens die Straße überquert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro rechnen.
Besonders gefährlich ist dieses Verhalten, weil es nicht nur die eigene Sicherheit gefährdet, sondern auch Unfälle auslösen kann – etwa wenn Autofahrer abrupt ausweichen müssen.
Das Betreten von Schnellstraßen oder Autobahnen kann mit bis zu 200 Euro geahndet werden. Und wer sich nach einem Unfall weigert, einen Alkoholtest zu absolvieren, riskiert sogar 1.000 Euro Strafe.
Radfahrer müssen sich an dieselben Verkehrsregeln halten wie Autofahrer. Typische Verstöße sind das Überfahren roter Ampeln oder Stoppschilder – beides kostet in der Regeln 200 Euro.
Wer ohne Helm fährt (Pflicht für Minderjährige unter 16 Jahren in der Stadt und für alle auf Landstraßen), zahlt ebenfalls 200 Euro.
Gleiches gilt für Fahren bei Dunkelheit ohne Licht oder Reflektoren sowie für die Nutzung von Kopfhörern oder dem Handy.
Regelungen für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter-Fahrer, die auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen unterwegs sind, müssen mit einer Strafe von 200 Euro rechnen.
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden mit 500 bis 1.000 Euro Strafe (je nach Promillewert) geahndet, die Handynutzung oder Kopfhörer beim Fahren bedeutet 200 Euro Strafe.
Quellen: Diario SUR, Dirección General de Tráfico (DGT)





















































