Bei Rot über die Ampel: Fußgänger in Spanien riskieren Bußgelder bis zu 200 Euro

Obwohl bestimmte Handlungen selten bestraft werden, sind sie in den allgemeinen Verkehrsregeln des Landes festgehalten.

Strafen für Fußgänger in Spanien

Strafen für Fußgänger in Spanien

In Spanien sieht man oft, dass Fußgänger rote Ampeln ignorieren. Dieses und andere Vergehen, die Fußgänger betreffen, sind per Gesetz in den allgemeinen Verkehrsbestimmungen des spanischen Verkehrsamts DGT geregelt.

Gemäß dem Gesetz können Fußgänger beispielsweise mit einer Geldstrafe von 200 Euro belegt werden, wenn sie eine Straßenüberquerung nutzen, während die Ampel für Fußgänger noch auf Rot steht. “Ein nicht blinkendes rotes Licht in Form eines stehenden Fußgängers signalisiert, dass man nicht mit dem Überqueren der Straße beginnen sollte”, so das Gesetz im Wortlaut.

Obwohl dies als Verstoß gilt, werden Menschen dafür selten bestraft. Die Polizei interveniert jedoch, wenn diese Fahrlässigkeit ein offensichtliches Risiko für den Verkehr oder den Fußgänger selbst darstellt, zum Beispiel, wenn er abgelenkt am Handy spricht.

Die spanische Gesetzgebung regelt auch das Verhalten von Fußgängern beim Gehen auf der Straße. Laut Gesetz können Fußgänger bestraft werden, wenn sie nicht auf der linken Straßenseite in Ortschaften oder auf Straßen ohne Gehweg außerhalb von Städten gehen. Das Ziel ist, dass Fußgänger immer in der Lage sein sollten, herannahende Fahrzeuge zu sehen, andernfalls riskieren sie eine Geldstrafe von 80 Euro.

Es ist Fußgängern auch untersagt, auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu laufen – auch hier beträgt die Strafe 80 Euro. Das Überqueren außerhalb von Fußgängerüberwegen und das unsachgemäße Überqueren in der Mitte einer Straße oder bei schlechter Sicht sind ebenfalls strafbar. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem extrem langsamen Tempo und ohne offensichtlichen Grund erfolgt. Auch in diesem Fall beträgt die Strafe 80 Euro.

Ebenfalls geahndet werden kann das fahrende Überqueren von Zebrastreifen mittels Fahrrad oder Roller. Grundsätzlich darf ein Fußgängerüberweg nur laufend oder gehend überquert werden. Fahrräder und Roller müssen dabei geschoben werden.

Quellen: DGT, Diario SUR.

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