Neue Ampel-Regel in Spanien: Das ändert sich ab 1. Oktober

Die Kombination aus gelb blinkender Ampel für Autos und Grün für Fußgänger ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Neuregelung soll vor allem Fußgänger an innerstädtischen Kreuzungen besser schützen.

Neue Ampelregelung Spanien 2026

Neue Ampelregelung in Spanien 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Spanien eine neue Regelung für Ampeln. An Fußgängerüberwegen mit eigener Ampel darf die gelb blinkende Fahrzeugsampel nicht mehr gleichzeitig mit dem dauerhaft grünen Fußgängersignal leuchten.

Die Änderung ist Teil des Real Decreto 518/2026, mit dem die spanische Straßenverkehrsordnung zum Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer geändert wurde. Die entsprechende Regelung wurde am 26. Juni im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht und tritt am 1. Oktober in Kraft.

Bisher gibt es an vielen Kreuzungen eine Situation, die für Verkehrsteilnehmer missverständlich sein kann: Autofahrer sehen ein gelb blinkendes Signal, das ihnen die Weiterfahrt mit besonderer Vorsicht erlaubt, während Fußgänger gleichzeitig grünes Licht zum Überqueren der Straße haben.

Zwar müssen Autofahrer in diesem Fall Fußgängern Vorrang gewähren, dennoch kann die Kombination zu gefährlichen Situationen führen – etwa beim Abbiegen oder wenn ein größeres Fahrzeug die Sicht auf einen Fußgänger verdeckt.

Gelb blinkende Ampel darf nicht gleichzeitig mit grünem Fußgängersignal geschaltet werden

Künftig soll diese widersprüchliche Signalfolge verschwinden. Nach der neuen Vorschrift muss dem grünen Fußgängersignal grundsätzlich eine rote, nicht blinkende Ampel für Fahrzeuge gegenüberstehen.

Die gelb blinkende Ampel darf in diesen Fällen nicht gleichzeitig mit dem grünen Fußgängersignal geschaltet werden.

Wichtig für Autofahrer: Die gelb blinkende Ampel wird nicht generell abgeschafft. Sie bleibt in anderen Verkehrssituationen bestehen und bedeutet weiterhin, dass besonders vorsichtig gefahren und gegebenenfalls Vorfahrt gewährt werden muss. Neu ist lediglich die Regelung an den entsprechenden Fußgängerüberwegen.

Die Reform soll insbesondere Fußgänger und andere besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser schützen. Die Umstellung der Ampelanlagen kann nach Angaben der spanischen Tageszeitung El Mundo schrittweise durch die Kommunen erfolgen.

Quellen: BOE, El Mundo, DGT/Real Decreto 518/2026

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