Flugverspätung Entschädigung Spanien
Die andalusische Verbraucherschutzbehörde (Consumo) erinnert Reisende in der Vorweihnachtszeit an ihre Rechte bei Problemen mit Flug- oder Zugreisen.
Verspätungen und Ausfälle kommen gerade in dieser Zeit besonders häufig vor – doch in vielen Fällen steht den Betroffenen eine Entschädigung oder Rückerstattung zu.
Bei Flugreisen gilt: Wer wegen einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr auf den Flug verzichtet, kann den kompletten Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückverlangen.
Kommt der Flug drei Stunden oder später am Ziel an, besteht Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Richtlinie 261 – außer bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern, Streiks oder Naturkatastrophen.
Die Höhe hängt von der Länge der Strecke ab und reicht von 250 Euro (bis 1.500 Kilometer Luftlinie ) bis 600 Euro (über 3.500 Kilometer Luftlinie).
Beschwerden an die Fluggesellschaft richten
Bei einer Annullierung müssen die Airlines den Passagieren entweder den Ticketpreis erstatten oder einen alternativen Transport anbieten.
Beschwerden sind zunächst an die jeweilige Fluggesellschaft zu richten; anschließend kann man sich an die spanische Luftsicherheitsbehörde AESA wenden.
Auch Bahnreisende haben Anspruch auf Entschädigung: Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde erhalten sie 50 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 90 Minuten sogar den vollen Betrag.
Bei Ausfällen ohne höhere Gewalt muss das Unternehmen den Ticketpreis komplett erstatten. Streitfälle können über Schlichtungsstellen oder Gerichte geklärt werden.
Weitere Informationen und Beratung bietet der kostenlose Dienst Consumo Responde der Junta de Andalucía telefonisch unter 900 21 50 80 oder unter folgender E-Mail-Adresse an: [email protected]
Quellen: Junta de Andalucía, Málaga HOY





















































