Warten auf die Booster-Impfung
In den vergangenen Tagen haben uns viele Anfragen zur Auffrischungs-Impfung für Langzeiturlauber in Andalusien erreicht. Viele Überwinterer, die der entsprechenden Altersgruppe angehören, wollten sich die Booster-Impfung in ihrem Gesundheitszentrum abholen und wurden abgewiesen. Wir haben dazu mit Hilfe des deutschen Konsulats in Málaga ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wie ist die Booster-Impfung in Spanien und Andalusien organisiert?
Die Impfstrategie in Spanien geht nach Altersgruppen. Die über 70-Jährigen haben ihre Auffrischungs-Impfung schon bekommen. Wie der andalusische Gesundheitsminister Jesús Aguirre gerade bekannt gab, wird ab dieser Woche die Impfung für die Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen angeboten.
Welcher Impfstoff wird für die dritte Impfung verwendet?
Personen, die mit den sogenannten mRNA-Impfstoffen (Pfizer und Moderna) geimpft wurden, erhalten den gleichen Impfstoff für die Auffrischung. Die große Mehrheit der über 70-Jährigen wurde beispielsweise mit dem Impfstoff von Pfizer-BioNTech geimpft.
Können registrierte internationale Residenten geimpft werden?
Ja. Bei der Impfstrategie wird nicht nach Nationalität unterschieden, wohl aber wird an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Das heißt, dass alle Personen, die hier ihren Wohnsitz (empadronamiento) angemeldet haben, entsprechend der jeweiligen Priorisierung grundsätzlich einen Anspruch auf eine freiwillige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben.
Wo können sich registrierte Bewohner einen Impftermin geben lassen?
Über die üblichen Kanäle des andalusischen Gesundheitsdienstes. Residenten der jeweiligen Altersgruppe, die bei ihrer Gemeinde gemeldet sind, können einen Termin für die dritte Impfung telefonisch bei Salud Responde (955 545 060), online über ClicSalud+ oder persönlich im Gesundheitszentrum vereinbaren. Nach der Anmeldung erhält man einen Termin, der sechs Monate hinter der letzten Corona-Impfung liegt.
Was ist die Voraussetzung für eine Terminvergabe für Langzeiturlauber?
Das andalusische Gesundheitsministerium bittet die ausländischen Bürgerinnen und Bürger, die nicht im spanischen Gesundheitssystem registriert sind, sich für eine Impfteilnahme bei ihrem lokalen Gesundheitszentrum anzumelden. Das ist mit diesem Formular möglich. Dieser Antrag muss zusammen mit dem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), der blauen Europäischen Versicherungskarte und der bisherigen Impfdokumentation im Gesundheitszentrum eingereicht werden. Die Registrierung ist Voraussetzung für eine spätere Terminvergabe.
Wie sieht die Lage für Langzeiturlauber derzeit aus?
Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass in den Gesundheitszentren in der Provinz Málaga auch Langzeiturlauber geimpft wurden, wenn sie
- der Altersgruppe der jeweils geltenden Priorisierung angehörten,
- einen Antrag auf Registrierung gestellt haben und
- einen Nachweis mit sich führten, dass sie sich zu touristischen Zwecken für längere Zeit hier aufhalten (Mietvertrag für Ferienwohnung, Campingplatz o.ä.).
Viele Überwinterer haben sich bei uns gemeldet, weil sie trotz der Erfüllung aller oben genannten Voraussetzungen für eine Booster-Impfung vorerst abgewiesen wurden. Dazu sagt Konsul Arnulf Braun vom deutschen Konsulat: “Dem Konsulat ist bekannt, dass die Gesundheitszentren unterschiedlich verfahren. Manche Zentren sehen die Vorlage der oben genannten Unterlagen als eine ausreichende Voraussetzung für die Einbeziehung in die Impfkampagne an, andere verweisen auf die prioritäre Impfung von hier gemeldeten Personen. Sollten Sie sich in Andalusien nur vorübergehend aufhalten, so besteht leider nicht von vorneherein ein Anspruch auf eine (Anschluss-)Impfung.”
Noch ein Hinweis: Auch wenn es derzeit nicht in allen Gesundheitszentren funktioniert – es ist davon auszugehen, dass Überwinterer früher oder später in die Impfung mit einbezogen werden. Bei der ersten Impfung war die Lage am Anfang etwas unübersichtlich und letzten Endes hat jeder, der wollte, in Andalusien seine Impfung bekommen. Auch Langzeiturlauber wurden berücksichtigt.
Die Auskünfte des Konsulats beruhen auf den zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Gesetzliche Vorschriften Spaniens oder einer autonomen Gemeinschaft können sich schnell ändern. Eine Gewähr für die Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Sobald wir jeweils neue, gesicherte Informationen erhalten, werden wir diese veröffentlichen.