Handgepäck Airlines 2025
Die Europäische Union hat eine weitreichende Reform der Fluggastrechte beschlossen – und dabei den Weg für Gebühren auf Kabinengepäck freigemacht.
Trotz massiver Kritik aus Spanien, Deutschland, Portugal und Slowenien stimmten die EU-Verkehrsminister einem Vorschlag zu, wonach künftig nur noch ein kleines Handgepäckstück (maximal 40 × 30 × 15 cm), das unter den Sitz passt, kostenlos bleibt. Für Kabinenkoffer im klassischen Format dürfen Airlines künftig Gebühren verlangen.
Spanien im Widerstand: Minister spricht von Rechtsbruch
Besonders scharf reagierte Spanien auf diese Entscheidung. Verbraucherschutzminister Pablo Bustinduy erklärte gegenüber dem Radiosender Cadena SER, dass das neue Modell mit spanischem Recht nicht vereinbar sei und „klare Verbraucherrechte aushebelt“.
Die Regierung kündigte an, im EU-Parlament gemeinsam mit anderen Ländern gegen die geplante Regelung vorzugehen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die spanische Verbraucherschutzbehörde (Ministerio de Consumo) empfindliche Strafen gegen Ryanair, Vueling, EasyJet, Norwegian und Volotea verhängt – insgesamt 150 Millionen Euro, weil die Airlines Gebühren auf Handgepäck verlangt hatten.
Die Auflagen der neuen EU-Regelung könnten diesen Sanktionsmechanismus unterlaufen, warnen Verbraucherschützer.
Fluggäste erhalten bei Verspätungen neue Rechte
Gleichzeitig sieht das Paket der EU zahlreiche Verbesserungen für Passagiere bei Flugausfällen und Verspätungen vor. Wird innerhalb von drei Stunden keine Ersatzbeförderung angeboten, dürfen Reisende künftig selbst eine alternative Route buchen und sich bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstatten lassen.
Bei Kurzstreckenflügen (unter 3.500 km) greift eine pauschale Entschädigung von 300 Euro bei über vier Stunden Verspätung. Bei Langstrecken (ab 3.500 km) sind es 500 Euro nach sechs Stunden.
Airlines müssen zudem während des Wartens für Verpflegung, Unterkunft und Information sorgen. Können sie dies nicht gewährleisten, haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung eigener Auslagen.
Verbraucherschützer laufen Sturm
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC kritisierte die Reform deutlich. Zwar verbessere sich die Informationslage für Fluggäste, gleichzeitig aber würden entscheidende Rechte wie die Entschädigung bei Verspätungen verwässert.
Gemeinsam mit 15 weiteren EU-Organisationen hatte die BEUC im Mai Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, unterstützt vom spanischen Verbraucherschutzministerium. Man kritisiert, dass die geplanten Handgepäckgebühren dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs widersprechen, das Handgepäck als „essentiellen Bestandteil des Lufttransports“ anerkannt hat.
Gericht in Huesca stärkt Verbraucherposition
Ein Gerichtsurteil aus dem spanischen Huesca bestätigte diese Rechtsauffassung im April 2025 erneut: Airlines dürften für „angemessenes“ Handgepäck keine Zusatzkosten verlangen. Die spanische Verbraucherorganisation OCU berichtete, allein im vergangenen Jahr seien 237 neue Beschwerden wegen Handgepäckgebühren eingegangen.
Nun liegt die Entscheidung beim Europäischen Parlament. Sollte dort eine Mehrheit für den Vorschlag zustande kommen, beginnt das sogenannte Trilogverfahren mit dem Rat und der Kommission – Ziel ist ein endgültiger Kompromiss.
Spanien kündigte bereits an, alles daran zu setzen, um die geplante Regelung in ihrer jetzigen Form zu verhindern.
Quellen: Cadena SER, Cinco Días, La Razón, Telecinco