EU leitet Verfahren gegen Spanien wegen Geldstrafen für Handgepäckgebühren ein

Brüssel wirft Madrid vor, gegen europäisches Luftverkehrsrecht zu verstoßen – Zwei Monate Frist zur Klärung

Handgepäck Airlines 2025

Handgepäckgebühren Spanien 2025

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet, weil das Land mehrere Fluggesellschaften wegen der Erhebung von Gebühren für Handgepäck bestraft hat.

Nach Angaben aus Brüssel habe Spanien es versäumt, seine nationale Gesetzgebung an das EU-Luftverkehrsrecht anzupassen.

Die spanische Verbraucherschutzbehörde (Ministerio de Consumo) hatte im Sommer 2024 vier Airlines – Ryanair, Vueling, Norwegian Airlines und Volotea – mit insgesamt 179 Millionen Euro Bußgeld belegt.

Diese Airlines hatten Passagiere zur Kasse gebeten, wenn sie ein normales Handgepäckstück (zum Beispiel einen kleinen Koffer oder eine größere Tasche) mit in die Kabine nehmen wollten.

Kostenlos erlaubt war nur ein sehr kleiner Rucksack oder eine Handtasche, die unter den Vordersitz passt. Für das größere Handgepäck musste man extra bezahlen – etwa durch ein Priority-Ticket oder einen Zusatztarif.

Brüssel: Preisgestaltung liegt bei den Airlines

Laut der Europäischen Kommission verstößt das spanische Vorgehen gegen die Preisfreiheit im europäischen Luftverkehr.

Die EU-Regeln sehen vor, dass Fluggesellschaften selbst entscheiden dürfen, welche Leistungen sie in ihren Tarifen anbieten und wie sie Preise strukturieren.
In dem Mahnschreiben an die spanische Regierung heißt es, Handgepäck, das bestimmte Maße oder Gewichte überschreitet, fällt unter die freie Preisgestaltung.

Die spanische Regelung, die jegliche Zusatzgebühr für Handgepäck verbietet, schränke diese Freiheit ein und verhindere eine klare Unterscheidung zwischen Tarifen, die mehr oder weniger Gepäck erlauben.

Zwei Monate Frist – sonst droht der EuGH

Die spanische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um die beanstandeten Punkte zu klären oder ihre Vorschriften anzupassen. Sollte Madrid die Bedenken nicht ausräumen, kann die Europäische Kommission das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten.

Quellen: European Commission, El País, Sur in English

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