In Spanien bereitet die Regierung ein außerordentliches Regularisierungsverfahren für Migranten ohne gültige Aufenthaltspapiere vor. Das hat die spanische Migrationsministerin Elma Saiz angekündigt.
Nach offiziellen Angaben könnten mehr als 500.000 Menschen davon profitieren. Die Maßnahme soll per königlichem Dekret umgesetzt werden und benötigt keine Zustimmung des Parlaments.
Antragsberechtigt sind Ausländer, die sich spätestens vor dem 31. Dezember 2025 mindestens fünf Monate in Spanien aufgehalten haben und keine relevanten Vorstrafen besitzen.
Auch bestimmte Asylbewerber sollen einbezogen werden. Nach Antragstellung ist zunächst eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis vorgesehen, die eine legale Beschäftigung ermöglicht. Bei positiver Entscheidung wird eine einjährige Genehmigung erteilt, die später verlängert oder in einen regulären Status überführt werden kann. Minderjährige Kinder sollen gleichzeitig regularisiert werden.
Nach Angaben der spanischen Regierung und offizieller Statistiken kommt der größte Teil der irregulär in Spanien lebenden Migranten aus Ländern wie Venezuela, Kolumbien, Honduras und Peru. Ein weiterer bedeutender Anteil stammt aus Marokko sowie aus west- und zentralafrikanischen Staaten wie Senegal oder Mali.
Die Regierung unter Pedro Sánchez verweist auf wirtschaftliche Gründe und betont die Bedeutung von Migration für Wachstum und Arbeitsmarkt.
Kritische Stimmen kommen aus der Opposition, die angekündigt hat, das Vorhaben bei einem Regierungswechsel rückgängig zu machen.
Quellen: El Mundo, El País La Moncloa
























































„Kritische Stimmen kommen aus der Opposition, die angekündigt hat, das Vorhaben bei einem Regierungswechsel rückgängig zu machen.“ – Das ganze ist eine einmalige Aktion, die Anträge müssen bis Mitte des Jahres gestellt werden. Die nächsten Wahlen sind 2027. Was genau will die Opposition dann wieder rückgängig machen? Wollen sie die dann erteilten Aufenthaltsgenehmigungen wieder einziehen und für ungültig erklären? Das dürfte wohl rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen.