Modelo 210: Nichtresidenten-Steuer für die Selbstnutzung von Immobilien in Spanien

Die Steuersätze für die Nichtresidenten-Steuer variieren je nach Ansässigkeit: In Deutschland ansässige zahlen 19 Prozent. In der Schweiz ansässige zahlen 24 Prozent.

Modelo 210 in Spanien
Die Steuer ist im Folgejahr bis zum 31.12. vom Steuerpflichtigen mit dem Formular 210 zu erklären.

Das Modelo 210 in Spanien

Eigentümer von nichtvermieteten Zweit- oder Ferienwohnungen müssen in Spanien nicht nur die Grundsteuer (IBI) zahlen, sondern sind darüber hinaus auch einkommensteuerpflichtig.

Dies erscheint paradox, schließlich hat man zwar jede Menge Ausgaben aber keine Einnahmen daraus. Die Argumentation des Steuergesetzgebers leuchtet daher auch nicht jedem ein: Weil man ja das ganze Jahr eine mietfreie Immobilie zur Nutzung zur Verfügung hat ergibt sich daraus ein geldwerter Vorteil gegenüber denen, die eine solche nicht besitzen. Und dieser Vorteil ist, soweit er aus einer spanischen Immobilie resultiert, dann auch hier zu versteuern.

Grundlage für die Steuerberechnung ist der Katasterwert der Immobilie. Wenn dieser letztmalig vor mehr als 10 Jahren festgesetzt wurde, dann beträgt das zu versteuernde Einkommen 2 Prozent dieses Wertes. Soweit dies nicht der Fall ist, werden hierfür 1,1 Prozent des Katasterwertes zu Grunde gelegt.

19 oder 24 Prozent, je nach Ansässigkeit

Nichtresidente Eigentümer, die nachweisen können, dass sie in einem EU oder EWR Staat (zum Beispiel Norwegen oder Island) ansässig sind, müssen auf diesen Einkommensbetrag eine Steuer von 19 Prozent entrichten.

Alle anderen, darunter auch in der Schweiz oder neuerdings auch in Großbritannien ansässige Personen zahlen 24 Prozent. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung der Finanzbehörden des Wohnsitzstaates.

Die Steuer ist im Folgejahr bis zum 31.12. vom Steuerpflichtigen ohne Aufforderung im Wege der Selbstveranlagung mit dem Formular 210 zu erklären und einzuzahlen. Die Steuererklärung wird im Regelfall elektronisch erstellt und die Steuerschuld wird vom Finanzamt selbst abgebucht.

Modelo 720 Spanien
Gastautor Michael Wosnitzka ist Leiter der Steuerkanzlei ETM Marbella Tax, S.L.

Alternativ wird auch noch die manuelle Erstellung mit der Einzahlung bei der Bank akzeptiert. Dabei reicht die Bank das Formular an die Finanzbehörde weiter.

Wird die Steuer nicht rechtzeitig abgeführt, fallen Bußgeldzuschläge an. Soweit die Nichtabgabe durch das Finanzamt aufgedeckt wird, werden erhebliche Bußgelder in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuer festgesetzt.

Die Steuer verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf der Abgabefrist. Dies bedeutet, dass das Finanzamt die Steuer aktuell nur bis zum Jahr 2017 (Die Abgabefrist lief bis zum 31.12.2018) nachträglich festsetzen kann.

Vermögenssteuer für Nichtansässige

Soweit der Kaufpreis der Immobilie inklusive Nebenkosten den Betrag von 700.000 Euro überstiegen hat, ist von Nichtansässigen in Spanien auch eine Vermögensteuer mit dem Modelo 714 zu bezahlen. Zur Bemessungsgrundlage zählt auch alles weitere in Spanien belegene Vermögen. Die Frist zur Abgabe der Erklärung hierbei endet bereits zum 30.06. des Folgejahres.

Erfreulich: Die neugewählte Regierung von Andalusien hat die Vermögensteuer, die in der Kompetenz der Regionalregierungen steht, ab diesem Jahr durch eine 100 prozentige Ermäßigung für in Andalusien ansässige Steuerpflichtige faktisch abgeschafft.

Dies betrifft bereits das aktuelle Jahr 2022, so dass erstmalig zum 30.06.2023 keine Vermögenssteuer mehr abzuführen ist. Die Abgabepflicht der Erklärung bleibt aber bestehen, soweit der Steuerpflichtige ein Rohvermögen ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten von über 2 Millionen Euro verfügt.

Da aufgrund einer vom europäischen Gerichtshof erzwungen Gesetzesänderung auch im Ausland ansässige Personen zur Besteuerung nach den Vorgaben der Landesgesetze optieren können, betrifft die Freistellung auch diese.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Vermögen in Andalusien oder im Bundesland Madrid, das bereits seit längerem eine ähnliche Begünstigung erlassen hat, belegen ist. Besitzer von Immobilien auf den Balearen oder an der Costa Blanca zahlen daher weiter Vermögensteuer.

Gastautor Michael Wosnitzka ist Leiter der Steuerkanzlei ETM Marbella Tax, S.L.

2 BEMERKUNGEN

  1. Ich möchte die Steuererklärung für das Modelo 210 selbst machen. Ich habe eine Information, dass meine Steuer jedes Jahr automatisch von meinem Konto abgebucht wird. Das Formular muss ich aber trotzdem jedes Jahr erneut abgeben. Wohl beim zuständigen Consortio de Tributos?
    Meine Frage ist jetzt wo ich das aktuelle Formular bekomme? Gibt es die Möglichkeit mir das als pdf Formular zu laden? oder muss ich zum Consortio de Tributos gehen?

    mit freundlichem Gruss
    Klaus Kipp

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