Modelo 210: Nichtresidenten-Steuer für die Selbstnutzung von Immobilien in Spanien

Nichtresidente Eigentümer müssen für ihre nicht-vermieteten Ferienwohnungen Einkommensteuer entrichten.

Modelo 210 in Spanien
Die Steuer ist im Folgejahr bis zum 31.12. vom Steuerpflichtigen mit dem Formular 210 zu erklären.

Das Modelo 210 in Spanien

Eigentümer von nichtvermieteten Zweit- oder Ferienwohnungen müssen in Spanien nicht nur die Grundsteuer (IBI) zahlen, sondern sind darüber hinaus auch einkommensteuerpflichtig.

Dies erscheint paradox, schließlich hat man zwar jede Menge Ausgaben aber keine Einnahmen daraus. Die Argumentation des Steuergesetzgebers leuchtet daher auch nicht jedem ein: Weil man ja das ganze Jahr eine mietfreie Immobilie zur Nutzung zur Verfügung hat ergibt sich daraus ein geldwerter Vorteil gegenüber denen, die eine solche nicht besitzen. Und dieser Vorteil ist, soweit er aus einer spanischen Immobilie resultiert, dann auch hier zu versteuern.

Grundlage für die Steuerberechnung ist der Katasterwert der Immobilie. Wenn dieser letztmalig vor mehr als 10 Jahren festgesetzt wurde, dann beträgt das zu versteuernde Einkommen 2 Prozent dieses Wertes. Soweit dies nicht der Fall ist, werden hierfür 1,1 Prozent des Katasterwertes zu Grunde gelegt.

Steuersatz von 19 Prozent

Nichtresidente Eigentümer müssen auf diesen Einkommensbetrag eine Steuer von 19 Prozent entrichten. Soweit ein Ausländer in Spanien ansässig ist, entfällt diese Abgabe für seinen eigenen Wohnsitz. Hat er allerdings weitere (nichtvermietete) Objekte innerhalb oder außerhalb Spaniens in seinem Eigentum muss er diese entsprechend im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Die Steuer von Nichtansässigen ist im Folgejahr bis zum 31.12. vom Steuerpflichtigen selbst ohne Aufforderung im Wege der Selbstveranlagung mit dem Formular 210 zu erklären und einzuzahlen. Die Steuererklärung wird im Regelfall elektronisch erstellt und die Steuerschuld wird vom Finanzamt bei Einreichung abgebucht.

Modelo 720 Spanien
Gastautor Michael Wosnitzka ist Leiter der Steuerkanzlei ETM Marbella Tax, S.L.

Alternativ wird auch noch die manuelle Erstellung mit der Einzahlung bei der Bank akzeptiert. Dabei reicht die Bank das Formular an die Finanzbehörde weiter.

Wird die Steuer nicht rechtzeitig abgeführt, fallen Bußgeldzuschläge an. Soweit die Nichtabgabe durch das Finanzamt aufgedeckt wird, werden erhebliche Bußgelder in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuer festgesetzt.

Die Steuer verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf der Abgabefrist. Dies bedeutet, dass das Finanzamt die Steuer aktuell nur bis zum Jahr 2020 (Die Abgabefrist lief bis zum 31.12.2021) nachträglich festsetzen kann.

Vermögenssteuer für Nichtansässige

Soweit der Kaufpreis der Immobilie inklusive Nebenkosten den Betrag von 700.000 Euro überstiegen hat, ist von Nichtansässigen in Spanien auch eine Vermögensteuer mit dem Modelo 714 zu bezahlen. Zur Bemessungsgrundlage zählt auch alles weitere in Spanien belegene Vermögen. Die Frist zur Abgabe der Erklärung hierbei endet bereits zum 30.06. des Folgejahres.

Erfreulich: Die Regierung von Andalusien hat die Vermögensteuer, die in der Kompetenz der Regionalregierungen steht, durch eine 100-prozentige Ermäßigung für in Andalusien ansässige Steuerpflichtige faktisch abgeschafft.

Die Abgabepflicht der Erklärung bleibt aber bestehen, soweit der Steuerpflichtige über ein in Spanien gelegenes Rohvermögen ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten von über zwei Millionen Euro verfügt.

Da aufgrund einer vom europäischen Gerichtshof erzwungen Gesetzesänderung auch im Ausland ansässige Personen zur Besteuerung nach den Vorgaben der Landesgesetze optieren können, betrifft die Freistellung auch diese.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Vermögen in Andalusien oder im Bundesland Madrid, das bereits seit längerem eine ähnliche Begünstigung erlassen hat, belegen ist. Besitzer von Immobilien auf den Balearen oder an der Costa Blanca zahlen daher weiter Vermögensteuer.

Soweit der Wert des spanischen Immobilienbesitzes, den Betrag von 3 Millionen Euro übersteigt, greift allerdings die nationalstaatliche „Reichensteuer“, die unter der Regierung Sánchez erlassen wurde.

Für den diese Summe übersteigenden Wert ist dann eine eigene Steuererklärung bis zum 30.06. des Folgejahres abzugeben und die sich ergebende Steuer einzuzahlen. Die Steuersätze reichen dann von 1,7 bis 3,5 Prozent der oben erwähnten Berechnungsgrundlage.

Gastautor Michael Wosnitzka ist Leiter der Steuerkanzlei ETM Marbella Tax, S.L.

2 BEMERKUNGEN

  1. Ich möchte die Steuererklärung für das Modelo 210 selbst machen. Ich habe eine Information, dass meine Steuer jedes Jahr automatisch von meinem Konto abgebucht wird. Das Formular muss ich aber trotzdem jedes Jahr erneut abgeben. Wohl beim zuständigen Consortio de Tributos?
    Meine Frage ist jetzt wo ich das aktuelle Formular bekomme? Gibt es die Möglichkeit mir das als pdf Formular zu laden? oder muss ich zum Consortio de Tributos gehen?

    mit freundlichem Gruss
    Klaus Kipp

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