Verifactu Spanien
Wenige Wochen vor dem ursprünglich geplanten Starttermin hat die spanische Regierung beschlossen, die Pflicht zur Nutzung des neuen Verifactu-Systems zu verschieben.
Wie das Finanzministerium bestätigte, wird die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, erst ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend.
Für alle übrigen Selbstständigen und Freiberufler gilt die Regelung ab dem 1. Juli 2027.
Das System Verifactu ist Teil der im Jahr 2021 verabschiedeten Antibetrugsgesetzgebung (Ley 11/2021) und soll Steuerhinterziehung eindämmen sowie mehr Transparenz im Geschäftsverkehr schaffen.
Es sieht vor, dass Rechnungsdaten entweder über eine von der Steuerbehörde genehmigte Software oder direkt über das von der Agencia Tributaria bereitgestellte System an die Steuerdatenbank übermittelt werden.
Unternehmen, die ihre Rechnungen manuell erstellen oder am System des Sofortinformationsaustauschs (SII) teilnehmen, sind von der Regelung ausgenommen.
Der Schritt des Finanzministeriums wurde von vielen Selbstständigenverbänden begrüßt. „Die Maßnahme bringt endlich Vernunft in die Umsetzung“, sagte Lorenzo Amor, Präsident des Verbandes ATA. „Die Einführung zum 1. Januar hätte große Unsicherheit und Unmut ausgelöst.“
Nach Angaben der Steuerbehörde sind die technischen Vorbereitungen bereits weit fortgeschritten: Die Zahl der elektronischen Rechnungen habe sich im letzten Quartal von 315.000 im Juli auf mehr als neun Millionen im Oktober erhöht.
Zudem wurden über 175.000 steuerliche QR-Codes überprüft, wovon 83 Prozent aus Rechnungen des Verifactu-Formats stammten.
Kritik kam dagegen von der UPTA, der Union der Selbstständigen und Freiberufler. Deren Vorsitzender Eduardo Abad bezeichnete das Vorgehen der Regierung als „Desaster“.
Die ständigen Kurswechsel erzeugten Misstrauen, so Abad. Zudem zweifelt er am Nutzen des Systems: „Wer keine Rechnung ausstellt, taucht im Verifactu-System gar nicht auf – und damit wird auch kein Betrug verhindert.“
Quellen: Diario SUR, El Mundo, El PaÃs





















































