Das Provinzgericht Málaga hat die Verantwortlichen des Tierheims Triple A in Marbella freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen unter anderem Tierquälerei, Urkundenfälschung, unqualifizierte Praxis, Veruntreuung und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen und hohe Haftstrafen gefordert – 18 Jahre für den ehemaligen Präsidenten (B.P.) und 10 Jahre für die Vizepräsidentin (A.D.).
Das Gericht begründete das Urteil mit fehlenden Beweisen. Es berief sich auf das Rechtsprinzip in dubio pro reo, wonach ein Freispruch erfolgt, wenn keine ausreichenden oder verfahrensrechtlich gesicherten Beweise vorliegen.
Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig; eine Berufung kann eingelegt werden.