Umweltzonen in Málaga
Die Stadt Málaga hat am 30. November die neue Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones – ZBE) aktiviert, die den Zugang der umweltschädlichsten Fahrzeuge zum Stadtzentrum einschränkt.
Die neue Mobilitätsverordnung trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Provinz Málaga (BOP) in Kraft. Hier sind die zehn wichtigsten Punkte zur neuen Verordnung:
1. Wie ist die Regelung für Fahrzeughalter, die in Málaga ihre KFZ-Steuer entrichten?
Fahrzeughalter, die ihre KFZ-Steuer in Málaga entrichten, können zunächst beruhigt sein: Mindestens in den ersten drei Jahren dürfen in Málaga Stadt registrierte Fahrzeuge auch ohne Umweltplakette ins Stadtzentrum fahren.
Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen ältere, stark verschmutzende Fahrzeuge, die außerhalb von Málaga Stadt zugelassen sind. Ziel ist es, dass Einwohner Málagas ihre älteren Fahrzeuge weiter nutzen können, letztere aber bei einem Verkauf an Personen außerhalb Málagas den Zugang zur Umweltzone verlieren.
2. Ab wann werden Bußgelder verhängt?
Im restlichen Jahr 2024 sowie bis Ende 2025 wird es keine Bußgelder geben. Die Stadtverwaltung will den Fahrern Zeit geben, sich an das neue System zu gewöhnen. Anders als in früheren Fällen wird es auch keine schriftlichen Verwarnungen geben.
Die Zonen sind durch gut sichtbare türkisfarbene Schilder mit rotem Kreis sowie durch digitale Hinweisschilder wie an der Avenida de Martiricos gekennzeichnet.
3. Wie sieht der Zeitplan bis 2026 aus?
- 2024: Keine Bußgelder.
- Ab Ende 2025: Fahrzeuge ohne Umweltplakette und solche mit einer gelben “B”-Plakette aus anderen Gemeinden dürfen die Umweltzone (ZBE) nicht mehr befahren.
- Ab 2026: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit “B”-Plakette aus anderen Städten werden vollständig ausgeschlossen.
- Fahrzeuge mit Cero-, Eco- oder C-Plakette sowie solche, die in Málaga zugelassen sind, dürfen auch in den ersten drei Jahren die ZBE befahren.
Ausnahmen: Busse, Taxis, Mietwagen (VTC), Oldtimer sowie Notfall- und Rettungsfahrzeuge dürfen die Umweltzone weiterhin befahren.
Für gewerbliche Lieferwagen gilt eine Übergangsregelung: In den ersten vier Jahren (bis Ende 2027) können sie die ZBE frei befahren, unabhängig davon, ob sie ein Umweltlabel haben oder nicht. Ab 2028 dürfen nur noch Lieferwagen mit einer Zulassung in Málaga ohne Plakette in die ZBE einfahren.
Ab 2025 rechnet die Stadt damit, durch Bußgelder etwa 11 Millionen Euro jährlich einzunehmen.
4. Was ist das Ziel der Regelung?
Die Stadt will den Verkehr in der Umweltzone täglich um 26.000 Fahrzeuge reduzieren. Studien zeigen, dass täglich rund 206.000 Fahrzeuge in die ZBE einfahren, davon stammen 24 Prozent aus nahen dem Umland (z. B. Torremolinos, Rincón de la Victoria, Cártama) – und viele von ihnen haben keine Umweltplakette.
Zu den meistbefahrenen Kontrollpunkten gehören:
- Paseo Antonio Machado – Avenida Ingeniero José María Garnica
- Bailén-Trinidad
- Avenida de Andalucía – Jardines Picasso
Die Stadt Málaga hat 4,2 Millionen Euro in die Umsetzung der Umweltzone investiert, darunter 516.000 Euro aus den städtischen Haushalten. Ziel ist es, die Emissionen bis 2030 um 13 bis 20 Prozent zu senken.
5. Welche Stadtteile sind betroffen?
Die Umweltzone erstreckt sich über eine Fläche von 437 Hektar und umfasst Straßen im Zentrum von Málaga. Wichtige Straßenzüge sind unter anderem: Paseo Marítimo Antonio Machado, Avenida de Andalucía, Jardines de Picasso, Plaza del Hospital Civil, Paseo de Martiricos, Paseo Salvador Rueda, Calle Ferrándiz, Calle Compositor Lehmberg Ruiz.
Insgesamt befinden sich 53 Kontrollpunkte mit 97 Kameras an den Hauptzufahrten zur ZBE.
6. Brauche ich die Umweltplakette auf der Windschutzscheibe?
Nein. Dank eines Kennzeichen-Erkennungssystems wird das Kennzeichen automatisch in der Datenbank der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) überprüft. Das System erkennt also automatisch, ob das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Wer möchte, kann die Umweltplakette dennoch bei der DGT oder in Postfilialen erwerben.
7. Was ist der Unterschied zur verkehrsberuhigten Zone (ZAT)?
Die Umweltzone (ZBE) unterscheidet sich von den verkehrsberuhigten Zonen (ZAT), die in der Altstadt bestehen. Während die ZBE emissionsbasierte Einschränkungen vorsieht, sind die ZATs auf Fußgängerzonen ausgerichtet, in die nur autorisierte Fahrzeuge (z.B. Anwohner) einfahren dürfen.
8. Was gilt für Motorräder?
Motorräder unterliegen den gleichen Regeln wie Autos. Wenn ein Motorrad in Málaga zugelassen ist, darf es die ZBE während der Einführungsjahre befahren. Wenn es in einer anderen Stadt zugelassen ist und keine Umweltplakette hat, wird der Zugang ab 2025 schrittweise eingeschränkt.
9. Gilt die Regelung nur in Málaga?
Nein. Málaga setzt lediglich eine EU-Richtlinie um, die in ganz Spanien für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt. Málaga war jedoch nicht die erste Stadt der Provinz, die eine ZBE eingeführt hat – Estepona war schneller.
Weitere Städte wie Marbella, Mijas, Fuengirola, Benalmádena, Torremolinos und Vélez-Málaga werden demnächst folgen.
In Spanien gibt es bereits über 30 Städte mit einer ZBE, darunter große Ballungsräume wie Madrid und Barcelona. Vor der Fahrt in andere Städte sollten Autofahrer sicherstellen, ob dort eine Umweltzone aktiv ist. Das spanische Umweltministerium bietet eine Webseite mit aktuellen Informationen zu den Umweltzonen in Spanien.
10. Wie sind die Regeln für E-Scooter und Tempolimits?
Die Verordnung umfasst auch neue Regeln für E-Scooter (PMVs – Personal Mobility Vehicles). Ab sofort gilt Helmpflicht für alle Fahrer von E-Scootern. Außerdem müssen neue Modelle von Scootern über eine Zulassung durch die DGT verfügen.
Auch die Tempolimits in der Stadt ändern sich. Grundsätzlich liegt die Höchstgeschwindigkeit in der Stadt bei 50 km/h, aber auf 80 Prozent der Straßen in Málaga gilt nun Tempo 30, vor allem auf einspurigen Straßen mit Gegenverkehr.
Quellen: Ayuntamiento de Málaga, Diario SUR, Málaga HOY