Autonome Regionen einigen sich auf Minimalpakt
Am Mittwoch haben sich das spanische Gesundheitsministerium und die autonomen Gemeinschaften auf einen Minimalpakt zu den Regeln um die Osterwoche geeinigt. Alle autonomen Regionen haben dem Pakt zugestimmt, mit Ausnahme von Madrid. Obwohl die Maßnahmen laut der spanischen Gesundheitsministerin Carolina Darias bindend sind und im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlicht werden, hat Madrids Ministerpräsidentin Isabel Diaz Ayuso Einspruch angekündigt.
Die Regelungen für Ostern im Überblick
- Keine Reisen zwischen den autonomen Regionen
Die Grenzen zwischen allen Regionen in Spanien (außer Kanaren und Balearen) bleiben über Ostern, d.h. in der Zeit von Freitag, den 26. März bis Freitag, den 9. April geschlossen. Ohne einen berechtigten Grund (unter anderem Weg zur Arbeit, Arztbesuch, Pflege von älteren Menschen, Rückkehr zu seinem Hauptwohnsitz) darf man seine Region nicht verlassen. Auch für Andalusien gilt, dass die Ein-und Ausreise an Ostern nur mit triftigen Grund möglich ist. Die andalusische Regierung prüft derzeit noch, die Mobilität zwischen den Provinzen zuzulassen. Hier soll aber eine Entscheidung erst am Freitag getroffen werden. - Nicht mehr als vier Personen in geschlossenen Räumen
In öffentlichen geschlossenen Räumen dürfen sich nicht mehr als vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, im Freien nicht mehr als sechs Personen. In privaten Räumen, zum Beispiel in Wohnungen, sind die Treffen auf Personen aus einem Haushalt begrenzt. Gesundheitsministerin Carolina Darias bat noch einmal alle autonomen Regionen, in der Osterwoche keine Veranstaltungen mit vielen Menschen zu erlauben. - Nächtliche Ausgangssperre ab 23 Uhr
Die Ausgangssperre wird zwischen dem 26. März bis 9. April auf 23 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. Die Gemeinden können die Sperrstunden auch verlängern, wenn sie es für notwendig erachten. In Andalusien beginnt die Ausgangssperre derzeit um 22 Uhr, könnte aber mit der neuen Anordnung an Ostern bis 23 Uhr verschoben werden.
Reisen aus dem Ausland
Die spanischen Außengrenzen bleiben geöffnet, für eine Einreise aus dem Ausland nach Andalusien müssen nach Angaben des Auswärtigen Amtes (Stand 11. März 2021) triftige Gründe vorliegen. Touristische Gründe zählen nicht dazu. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. März 2021.
Quellen: Diario SUR. El País.