Leuchtturm Málaga
Der Hafen und das Meer prägen seit jeher die Identität Málagas – und kaum ein Bauwerk verkörpert diese Verbindung besser als La Farola, der Leuchtturm der Stadt.
Zwischen Muelle Uno und dem Strand von La Malagueta gelegen, weist das Wahrzeichen seit dem frühen 19. Jahrhundert Schiffen den Weg und gehört bis heute zu den beliebtesten Symbolen der andalusischen Hafenstadt.
Der Bau begann während der Regierungszeit Ferdinand VII. und wurde 1816 abgeschlossen. Ein Jahr später, 1817, erstrahlte der Leuchtturm erstmals über dem Mittelmeer. Entworfen wurde er von Joaquín María Pery y Guzmán, Marinebrigadier und damaliger Direktor des Hafens.
Seine runde Turmkonstruktion trug eine moderne, rotierende Laterne – eine technische Innovation ihrer Zeit.
Bereits 1853 erkannte man die Notwendigkeit, Wohnräume für die Leuchtturmwärter zu schaffen. Der Turm erhielt deshalb einen quadratischen Unterbau, der zwischen 1909 und 1913 erweitert wurde. Damit wurde aus der reinen Signalstation ein funktionales Wohn- und Arbeitsgebäude.
Mit dem Wachstum des Hafens veränderte sich auch die Rolle von La Farola. Heute steht sie fast im Zentrum des Hafenareals, während das moderne Kreuzfahrtterminal weit ins Mittelmeer hinausragt.
Zwar dient der Turm nicht mehr als Hauptnavigationshilfe, doch bleibt er ein prägendes Symbol der Stadt. Die Promenade La Farola erinnert bis heute an dieses maritime Erbe.
Lange Geschichte mit Herausforderungen

La Farola hat in ihrer Geschichte zahlreiche Herausforderungen überstanden: Das verheerende Erdbeben von 1884 beschädigte die Struktur schwer, wurde aber bereits 1885 restauriert und technisch verbessert. Auch im Spanischen Bürgerkrieg erlitt der Leuchtturm Schäden, nachdem er auf Befehl der Behörden verdunkelt und getarnt worden war.
Besonders ist La Farola auch wegen ihres Namens: Während die meisten spanischen Leuchttürme den männlichen Artikel tragen („el faro“), ist „La Farola“ die weibliche Ausnahme – ein Detail, das die Malagueños mit Stolz pflegen.
2022 wurde das Bauwerk von der andalusischen Regionalregierung als „Bien de Interés Cultural“ (BIC) unter Schutz gestellt.
Damit ist Málagas berühmter Leuchtturm offiziell Teil des kulturellen Erbes Andalusiens.


















































