Zweitwohnsitz in Spanien
Immer mehr Ausländer entscheiden sich dafür, eine Immobilie in Spanien nicht nur als Feriendomizil, sondern auch als zweiten Wohnsitz zu nutzen.
Doch wer sein Haus häufiger nutzt als nur im Sommerurlaub, sollte wissen, welche rechtlichen Pflichten damit verbunden sind.
Haupt- oder Nebenwohnsitz: Wo liegt der Unterschied?
Ob jemand in Spanien einen Zweitwohnsitz oder bereits den Hauptwohnsitz hat, hängt vor allem von der Aufenthaltsdauer ab.
Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, gilt automatisch als steuerlich ansässig (residente fiscal). Das bedeutet, dass Einkommen in Spanien versteuert werden muss, auch wenn es aus dem Ausland stammt.
Wer dagegen nur zeitweise hier ist, bleibt nicht-resident (no residente), darf aber natürlich ein Haus oder eine Wohnung besitzen und nutzen.
Anmeldung bei der Gemeinde
Egal, ob Haupt- oder Zweitwohnsitz: Wer regelmäßig in seiner Immobilie wohnt, sollte sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde im Rathaus (Ayuntamiento) anmelden. In Spanien spricht man in diesem Zusammenhang von empadronamiento.
Diese Anmeldung ist wichtig, um etwa die Müllgebühr (basura) korrekt zu berechnen, kommunale Dienstleistungen zu nutzen oder Fahrzeugsteuern richtig zuzuordnen.
Darüber hinaus ist die Anmeldung für die jeweiligen Gemeinden von Bedeutung, da Gelder für öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheitszentren, Polizei, Bildung, etc. nach der offiziellen Einwohnerzahl vergeben werden.
Mit der Anmeldung eines Wohnsitzes in Spanien ist keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung verbunden. Eine solche bestünde nur, wenn sich die Person nachweisbar mehr als 183 Tage im Land aufhält. In der Praxis besteht eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung für diejenigen Ausländer, die sich als Resident angemeldet haben.
Für die Anmeldung des Wohnsitzes werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über das Eigentum oder einen Mietvertrag
- NIE-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer)
- Meldeantrag der betreffenden Gemeinde
Steuerpflichten für Nicht-Residenten
Auch wer seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Land hat, muss in Spanien bestimmte Steuern zahlen:
- Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles): jährlich an die Gemeinde.
- Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR): auf fiktive Mieteinnahmen, auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird (Modelo 210).
- Müllgebühr und ggf. Gemeinschaftskosten: je nach Gemeinde oder Eigentümergemeinschaft.
Wird die Immobilie vermietet, ist eine steuerliche Anmeldung als Vermieter erforderlich. Die erzielten Mieteinnahmen müssen beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) erklärt werden.
Die Erklärung erfolgt in der Regel über das Formular Modelo 210, das einmal jährlich, meist bis zum 31. Dezember des Folgejahres, eingereicht wird.
Zwischen Spanien und Deutschland besteht außerdem ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sicherstellt, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.
Aufenthaltsdauer und Meldepflichten
Für EU-Bürger ist der Aufenthalt in Spanien unkompliziert. Bis zu 90 Tage pro Halbjahr kann man sich ohne besondere Formalitäten im Land aufhalten. Wer länger bleibt, muss sich allerdings bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) eintragen lassen und eine Residencia beantragen.
Dafür sind unter anderem ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung erforderlich. Diese Registrierung ist keine Staatsbürgerschaft, sondern lediglich die Bestätigung des rechtmäßigen, dauerhaften Aufenthalts.
Versicherung und Absicherung im Ferienhaus
Auch eine Gebäude- und Hausratsversicherung (seguro de hogar) ist in Spanien empfehlenswert. Sie schützt nicht nur bei Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch, sondern deckt oft auch die Haftpflicht ab.
Zudem verlangen viele Gemeinden oder Versorgungsunternehmen eine Versicherungsbestätigung, wenn etwa ein Wasseranschluss neu beantragt wird.
Strom, Wasser und Co.: Nebenkosten richtig anmelden
Beim Kauf oder bei längerer Nutzung einer Immobilie sollten auch alle Versorgungsverträge, etwa für Strom (electricidad), Wasser (agua) und Gas, auf den eigenen Namen umgeschrieben werden.
Wer nur saisonal in Spanien ist, kann Tarife mit geringer Grundgebühr wählen oder die Zahlungen per SEPA-Lastschrift über ein spanisches Konto abwickeln. Das erleichtert auch die automatische Begleichung von Gemeindesteuern wie der Grundsteuer (IBI) oder den Müllgebühren (Basura).
Zweitwohnsitz in Spanien – Lebensqualität, aber auch Verpflichtungen
Ein Zweitwohnsitz in Spanien bringt Sonne, Meer und Lebensqualität, aber auch rechtliche und steuerliche Verpflichtungen.
Wer sich frühzeitig über Aufenthaltsrechte, Steuern und Versicherungen informiert, vermeidet spätere Überraschungen.
Hilfreich ist es, sich an einen Gestor oder Steuerberater zu wenden, der auf internationale Eigentümer spezialisiert ist. So bleibt der spanische Traum auch auf dem Papier ungetrübt.
Tipp: Wichtige Formulare und Informationen findet man auf der Website der Agencia Tributaria (www.agenciatributaria.es) oder direkt beim örtlichen Rathaus (Ayuntamiento).





















































