Spanien passt sich Deutschland an und verlangt PCR-Test
Ab dem 23. November müssen Flugreisende nach Spanien, die aus einem Risikogebiet kommen, einen negativen PCR-Test mitbringen. Das gab der spanische Gesundheitsminister Salvador Illa gestern bekannt. Nach der Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt BOE am heutigen Donnerstag ist die Verordnung amtlich und bindend. Die Regelung gilt landesweit, also auch für andalusische Flughäfen.
Das Gesundheitskontrollformular Spain Travel Health, welches jeder Passagier schon jetzt vor der Einreise nach Spanien ausfüllen muss, wird dann eine Frage nach einem PCR-Test enthalten. Der Fluggast kann jederzeit aufgefordert werden, das Ergebnis des Tests nachzuweisen. Das Dokument kann in Papier- oder elektronischer Form vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb der letzten 72 Stunden gemacht worden sein und in spanischer oder englischer Sprache vorliegen.
Alle Passagiere, die von außerhalb Spaniens an einem Flughafen oder Hafen in Spanien ankommen, müssen sich bei Ankunft einer Temperaturkontrolle unterziehen. Passagiere, bei denen nach Temperatur-, Sicht- oder Dokumentenkontrollen festgestellt wird, dass sie möglicherweise an Covid-19 leiden, müssen sich einem Test unterziehen. Als Limit gilt eine Temperatur von 37,5 ºC.
Welche Länder sind betroffen?
Im Falle der Länder der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Länder werden die Kriterien der EU-Empfehlung 2020/1475 vom 13. Oktober als Referenz herangezogen. Spanien stützt sich dabei auf die vom Europäischen Zentrum für Seuchenbekämpfung (ECDC) erstellte Risikokarte, die jeden Donnerstag aktualisiert wird.
Nach dem jüngsten Bericht des ECDC sind außer Norwegen, Finnland und Griechenland alle europäischen Länder Risikoländer, also auch Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Für Länder außerhalb Europas wird die Basisreferenz die kumulative Inzidenz pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen sein (mehr als 150 Fälle pro 100.000 Einwohner).
Reisebüros, Reiseveranstalter und Luft- oder Seetransportunternehmen sowie alle anderen Vermittler, die Tickets verkaufen, sind ab dem 23. November verpflichtet, ihre Kunden über die Notwendigkeit eines negativen PCR zu informieren, um die Reise antreten zu können, wie es in dem BOE-Erlass heißt. Wer ohne negativen PCR-Test an einem Hafen oder Flughafen in Spanien ankommt, muß den Test nachholen und hat mit Strafen bis zu 6.000 Euro zu rechnen, sagte die spanische Außenministerin Arancha González Laya.
Laut Gesundheitsminister Illa war nach Gesprächen mit europäischen Partnern auch die Möglichkeit einer zehntägigen Quarantäne im Gespräch, diese wurde aber wieder verworfen. Es ist auch nicht vorgesehen, einen PCR-Test von Personen zu verlangen, die auf dem Landweg nach Spanien kommen.
Einreise nach Málaga
Für den Flughafen Málaga gelten ab dem 23. November die gleichen, oben erwähnten Einreiseregeln für ganz Spanien. Nach heutigem Stand darf nur in die Region Andalusien einreisen, wer einen berechtigten Grund vorweisen kann, zum Beispiel seinen Wohnsitz (Residencia) in Andalusien. Dies könnte dann möglicherweise ab dem 23. November aufgehoben werden, wenn der PCR-Test Pflicht wird.
Quellen: El Pais, RTVE, Spanisches Gesundheitsministerium, Amtsblatt BOE 298 vom 12.11.2020.