
Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien beantragen
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC oder Tarjeta Sanitaria Europea TSE) ist ein persönliches und nicht übertragbares Dokument, das im europäischen Ausland den Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen ermöglicht.
Sie gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und im Vereinigten Königreich.
Auch deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien, die hier im Sozialversicherungssystem versichert sind, können die Karte beantragen. Sie haben damit die gleichen Rechte wie spanische Versicherte, wenn sie ins europäische Ausland reisen.
Der Unterschied zu Deutschland: In Deutschland befindet sich die EHIC meist automatisch auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte, in Spanien muss sie extra beantragt werden.
Gilt die Karte nur für akute Notfälle?
Nein. Die EHIC deckt nicht nur akute medizinische Notfälle, sondern alle medizinisch notwendigen Leistungen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland erforderlich werden.
Dazu gehören etwa Behandlungen bei plötzlicher Erkrankung, Unfallversorgung, Betreuung bei einer chronischen Erkrankung sowie medizinisch notwendige Versorgung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
„Medizinisch notwendig“ bedeutet, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Spanien warten kann. Geplante medizinische Eingriffe oder Behandlungen im Ausland sind ausdrücklich nicht abgedeckt. Dafür ist ein gesondertes Genehmigungsverfahren über das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) nötig.
Die EHIC garantiert den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung des Gastlandes – zu denselben Bedingungen wie für Einheimische. Das heißt:
- In einigen Ländern gibt es Eigenbeteiligungen (z. B. Rezeptgebühren oder Krankenhauszuzahlungen), die nicht von der spanischen Sozialversicherung erstattet werden.
- In anderen Staaten müssen Patienten eventuell einen Vorschuss leisten, den sie später sowohl im Gastland als auch nach der Rückkehr in Spanien zurückfordern können.

Gültigkeit und Einschränkungen
Die Karte ist ausschließlich für vorübergehende Aufenthalte gedacht (Urlaub, Geschäftsreisen, Studium). Wer dauerhaft in ein anderes Land zieht, benötigt eine andere Absicherung.
Die EHIC ist in der Regel mehrere Jahre gültig. Für ausländische Einwohner endet die Gültigkeit mit Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen richtet sich die Laufzeit nach der Dauer der Leistungsbewilligung. Eine Verlängerung ist bis zu 60 Tage vor Ablauf möglich.
Wer kann die Karte beantragen?
Alle Personen, die im spanischen Sozialversicherungssystem versichert sind – unabhängig von ihrer Nationalität. Das gilt für Spanier ebenso wie für deutschsprachige Residenten an der Costa del Sol und in Spanien.
Voraussetzung ist eine DNI oder NIE sowie die persönliche Sozialversicherungsnummer mit der Berechtigung ärztliche Behandlungen in Spanien in Anspruch nehmen zu dürfen. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Karte.
Antragstellung: Online, telefonisch oder vor Ort
- Online ohne elektronische Identifikation: Über das Formular im Sede Electrónica der Seguridad Social oder telefonisch unter 901 16 65 65 bzw. 91 542 11 76.
- Mit elektronischer Identifikation: Via Cl@ve, PIN, elektronischem Personalausweis oder Zertifikat über das Online-Portal der Seguridad Social. Auch eine Beantragung per SMS ist möglich, sofern die Telefonnummer im System hinterlegt ist.
- Persönlich: In den CAISS-Beratungsstellen (Centros de Atención e Información de la Seguridad Social).
Die Karte wird in der Regel innerhalb von fünf Tagen per Post an die bei der Sozialversicherung hinterlegte Adresse gesendet.
Wichtiger Hinweis: Falls man sehr kurzfristig ins europäische Ausland reist oder sich bereits dort befindet, ohne vorher die Europäische Krankenversicherungskarte beantragt zu haben, kann man hier über das virtuelle Office der Seguridad Social mit Hilfe eine digitalen Signatur eine Übergangsbescheinigung in Form des Certificado Provisional Sustitutorio beantragen.
Dieses kann sofort per PDF heruntergeladen und im Ausland als Nachweis genutzt werden.
Wie nutze ich die Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland?
Alle Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Quellen: Seguridad Social (Spanien), Diario SUR.




















































