30 km/h in den Innenstädten
In Spanien tritt zum heutigen 11. Mai eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die Änderung der Verkehrsregeln, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Städten enthalten sind, wurde bereits am 10. November vom spanischen Ministerrat genehmigt und vom Straßenverkehrsamt (DGT) veröffentlicht. Damit die Änderung den Bürgern bekannt gemacht werden konnte und die lokalen öffentlichen Verwaltungen genügend Zeit hatten, um die Beschilderung anzupassen, wurde ein Zeitraum von sechs Monaten festgelegt, bevor die Regeln in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb der Gemeinden. Dort wird bei den Regelungen zwischen ein- und mehrspurigen Straßenabschnitten unterschieden. Steht Autofahrern in beide Richtungen mehr als eine Fahrspur zur Verfügung, bleibt das Tempolimit wie schon bisher bei den auch in deutschen Stadtgebieten üblichen 50 Stundenkilometern. Gibt es hingegen je Fahrtrichtung nur eine Spur, darf nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Die Ausnahme: Wenn eine der beiden Fahrspuren Fahrräder und Tretroller mit Tempo 30 erlaubt, darf auf der danebenliegenden Spur ganz normal 50 km/h gefahren werden.
In den Innenstadtbereichen, in denen keine erkennbare Barriere – wie beispielsweise ein Bordstein – zwischen der Fahrbahn und dem Fußweg besteht, sinkt die erlaubte Maximalgeschwindigkeit auf 20 Stundenkilometer.
Die neuen spanischen Verkehrsregeln im Überblick
- Auf Straßen ohne Bordstein zwischen Fahrbahn und Gehweg: 20 km/h.
- Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jeder Richtung: 30 km/h.
- Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren: Es gelten weiterhin 50 km/h.
- Auf Stadtstraßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung und Kreuzungen: 40 km/h für Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren.
- Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen, die innerhalb von Ortschaften verlaufen: 80 km/h. Dieses Limit kann von der Gemeinde erweitert werden kann.
- Auf Autobahnen und Schnellstraßen: Das Limit von 120 km/h wird beibehalten.
Spaniens Innenminister Grande-Marlasca stellte die neue Verordnung gestern noch einmal vor. “Damit wird Spanien zur Vanguardia bei Umweltschutz und Nachhaltigkeit”, sagte der Innenminister. “Unsere Straßen füllen sich mit Leben.” Es sei außerdem erwiesen, dass mit einem Tempolimit weniger tödliche Unfälle passieren. Der Slogan, mit der die Verkehrsordnung in den kommenden Tagen präsentiert wird, heißt dann auch: “A 30 hay más vida” (“Mit 30 gibt es mehr Leben”).
Die Strafen bei Übertreten des Geschwindigkeitslimits betragen zwischen 100 und 600 Euro, außerdem können Punkte abgezogen werden. Zur Information: Im Gegensatz zum deutschen Punktesystem werden in Spanien für bestimmte Verstöße Punkte abgezogen. Jeder startet mit fünfzehn Punkten, sind diese aufgebraucht, wird der Führerschein für sechs Monate eingezogen.
Quellen: DGT, Diario SUR.