Ryanair-Handling streikt ab Freitag in ganz Spanien – das muss man wissen

Die Arbeitsniederlegungen betreffen alle großen spanischen Ryanair-Standorte, darunter auch den Flughafen Málaga

Ryanair Streik Spanien 2025

Ryanair Streik Spanien 2025

Wer in den kommenden Monaten mit Ryanair von oder nach Spanien fliegt, sollte mit Verzögerungen und Unwägbarkeiten rechnen.

Das Bodenpersonal der Firma Azul Handling, das an den spanischen Flughäfen für Ryanair tätig ist, hat für zahlreiche Tage zwischen August und Dezember einen Streik angekündigt.

Besonders in der Hochsaison und an Wochenenden drohen dadurch längere Wartezeiten und womöglich Flugstreichungen.

Welche Flughäfen und Termine sind vom Ryanair-Streik betroffen?

Die Arbeitsniederlegungen betreffen alle großen spanischen Ryanair-Standorte, darunter Flughäfen wie Málaga-Costa del Sol, Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca sowie beliebte Inseln wie Ibiza, Teneriffa Süd und Lanzarote.

Insgesamt sind mehr als 20 Tage im Zeitraum von Mitte August bis Ende Dezember von den Streiks betroffen.

Die erste Streikwelle startet am 15. August – mitten in der Ferienzeit – und setzt sich an ausgewählten Tagen bis zum Jahresende fort.

Die wichtigsten Streiktermine im Überblick

  • August: 15., 16., 17., 23., 24., 30., 31.
  • September: 6., 7., 13., 14.
  • Oktober: 11., 12.
  • November: 1., 2., 8., 9.
  • Dezember: 20., 21., 27., 28., 31.

Warum wird gestreikt?

Die spanischen Gewerkschaften UGT und CGT fordern vom Dienstleister Azul Handling unter anderem bessere Vertragsbedingungen, ein Ende befristeter Arbeitsverträge und mehr Respekt für gewerkschaftliche Arbeit.

Während einige Arbeitnehmervertretungen wie die CCOO bereits eine Einigung erzielt haben und nicht streiken, setzen die anderen Gewerkschaften ihren Arbeitskampf fort.

Was müssen Fluggäste wissen?

Das spanische Verkehrsministerium plant, Mindestdienste einzuführen, um den Flugbetrieb zumindest teilweise aufrechtzuerhalten.

Trotzdem sind Verspätungen und Flugausfälle wahrscheinlich. Ryanair selbst geht zwar davon aus, dass der Betrieb nicht stark beeinträchtigt wird, doch für Reisende empfiehlt es sich, mögliche Verzögerungen einzuplanen.

Die spanische Verbraucherorganisation OCU erinnert daran, dass Passagiere Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises innerhalb von maximal sieben Tagen haben, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder verspätet ist. Außerdem kann man eine finanzielle Entschädigung verlangen.

In Europa erlaubt die EU-Verordnung 261/2004 zwar den Fluggesellschaften, sich auf höhere Gewalt zu berufen – in der Regel Wetterphänomene oder Sicherheitsrisiken – um von der Zahlung einer Entschädigung befreit zu werden. Ein angekündigter und bestätigter Streik gilt jedoch nicht als höhere Gewalt.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Streiks, ob legal oder nicht, keine Rechtfertigung sind, um eine Entschädigung zu verweigern.

Je nach Länge der Strecke muss die Fluggesellschaft bis zu 600 Euro an Entschädigung zahlen.

Quellen: 20 Minutos, El Mundo, La Vanguardia.

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